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DGB fordert Mindestausbildungsvergütung

Der DGB beschließt, den Gesetzgeber zur Regelung einer gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung in Höhe von 80 % der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen.

Der DGB begrüßt die Vereinbarung der Koalitionspartner, eine Mindestausbildungsvergütung gesetzlich zu regeln. Heute wurde auf dem DGB Bundeskongress auf Antrag des DGB-Bundesjugendausschuss eine Forderung an den Gesetzgeber einstimmig beschlossen. Er wurde aufgefordert, unverzüglich ein entsprechendes Gesetz zu erlassen. Die Mindestausbildungsvergütung soll  80 % der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen betragen. Das ergibt für das 1. Ausbildungsjahr eine Mindestvergütung von z. Zt. (2017) 635 Euro (2. Ausbildungsjahr: 696 Euro; 3. Ausbildungsjahr: 768 Euro; 4. Ausbildungsjahr: 796 Euro).

Die jährliche, automatische Anpassung soll auf Grundlage der vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) ermittelten durchschnittlichen Steigung der tariflichen Ausbildungsvergütung betragen.

Den Behörden der Zollverwaltung sollen die notwendigen Einsichts- und Prüfrechte, etwa wie es § 15 Mindestlohngesetz (MiLoG) für den gesetzlichen Mindestlohn regelt.