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Hans-Böckler-Forum 2017 - Praktische Erfahrungen in internationalen Konzernen

Einblick in die Tätigkeit und den Aufgabenbereich eines Europäischen Betriebsrats.

Einblick in die Tätigkeit und den Aufgabenbereich eines Europäischen Betriebsrats.

Zu dem Thema „Praktische Erfahrungen in internationalen Konzernen“ referierte Thomas Busch, stellvertretender Vorsitzender des Europäischen Betriebsrats (EBR) der Airbus SE und Gesamtbetriebsratsvorsitzender bei Premium AEROTEC, aus Varel beim Hans-Böckler-Forum zum Arbeits- und Sozialrecht 2017.

Seit 2000 europaweite Betriebsratstätigkeit

Schwerpunktmäßig berichtete er über die Entstehung und die Tätigkeit des Europäischen Betriebsrates der am 23.10.2000 nach niederländischen Recht gegründet wurde und das höchste Gremium der Airbus Group Arbeitnehmervertreter darstellt. Der Geltungsbereich des EBR umfasst die Airbus Group N.V. und ihre Unternehmen in den Mitgliedsstaaten des Europäische Wirtschaftsraumes.

Sachverständige/Juristische Berater unterstützen die Arbeit des Europäischen Betriebsrats

Anhand eines Folienvortrags berichtete Busch über die Zusammensetzung und die allgemeinen Zuständigkeiten des Europäischen Betriebsrats 

Von besonderen Interesse für die Zuhörer*innen, die dem Beitrag des Referenten gespannt folgten, war auch die Ausstattung des Europäischen Betriebsrats  dem zwei Sachverständige zur Seite stehen, die an allen Sitzungen der Europäischen Gremien und dessen Verwaltungsausschüssen teilnehmen.

Zum besseren Verständnis des Konzernabschlusses kann sich der EBR von einem Wirtschaftsprüfer seiner Wahl unterrichten lassen, wobei Gegenstand, Leistungsbeschreibungen des Sachverständigenauftrags vom EBR festgelegt werden. In besonderen Angelegenheiten kann sich der EBR von einem Sachverständigen einer Wahl unterstützen lassen.

Die Kosten für solche Aufträge werden von der zentralem Unternehmensleitung übernommen, sofern diese sachgerecht und angemessen sind.

Wenn es der juristischen Beratung bedarf, erfolgt die Unterstützung des Europäischen Betriebsrats durch die Frankfurter Kanzlei APITZSCH SCHMIDT KLEBE deren Rechtsanwälte seit über 35 Jahren Arbeitnehmer im Arbeitsrecht und Betriebsräte berät und vertritt , denen der Referent ausdrücklich für ihre beratende Tätigkeiten dankte.

Weitestgehender Schutz vor Kündigungen und Versetzungen

Die Mitglieder des EBR und der diversen Gremien genießen bei der Ausübung ihrer Aufgabe mindestens den gleichen Schutz und die gleichen Garantien wie sie Arbeitnehmervertretern durch die nationale Gesetzgebung und/oder die bestehenden Verfahren des Mitgliedsstaates gewährt werden, in dem sie angestellt sind.

Die Mitglieder des EBR und der Europäischen Divisionsausschüsse können während ihrer Amtszeit oder für einen Zeitraum von einem Jahr nach deren Beendigung nicht gekündigt werden, es sei denn es gibt nach nationalem Recht ernsthafte Gründe für eine fristlose Kündigung.

Auch vor Versetzungen sind die Mandatsträger und deren Stellvertreter weitestgehend geschützt. Eine Versetzung kann nur dann vorgenommen werden, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist

  • Entweder vorherige Zustimmung des betroffenen Arbeitnehmervertreters oder, Ermangelung dessen, seines Europäischen Gremiums;
  • Oder deren Arbeitnehmervertreter fällt unter einen kollektiven Personaltransfer.

Diese zusätzlichen Schutzmaßnahmen stehen der Anwendung nationalen Rechts nicht entgegen, wenn dieses günstiger ist.

Die Mitglieder der europäischen Gremien dürfen nicht an der Ausübung und Erfüllung ihrer Pflichten gehindert werden. Sie werden aufgrund ihrer Tätigkeit weder benachteiligt noch bevorteilt, was auch im Hinblick auf ihre Karriereentwicklung gilt.

An dieser Stelle würde es zu weit führen, den gesamten Vortrag des stellvertretenden Vorsitzenden des  Europäischen Betriebsrats (EBR) der Airbus SE darzustellen. 

Freundlicher Weise hat uns Thomas Busch die Vorlagen seines Powerpoint-Vortrags überlassen, sodass für Interessierte hier die Möglichkeit besteht diesen abzurufen und sich mit den vielfältigen Aufgaben und Möglichkeiten eines Europäischen Betriebsrats vertraut zu machen:

Hier zum Abruf: Folienvortrag des Kollegen Thomas Busch als PDF-Dokument