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Eine Gruppe von 30 Personen des DGBR Rechtsschutz steht im Atrium der Hauptverwaltung in Frankfurt. Die Menschen sind unterschiedlichen Alters und Geschlechts, tragen formelle und lässige Kleidung. Sie lächeln und schauen in die Kamera, vor einer hellen Wand mit großen Fenstern.

Spezialisiert im Arbeitsrecht und Sozialrecht

Der DGB Rechtsschutz bietet die Rechtsberatung und die Prozessvertretung für mehr als 5,7 Millionen Mitglieder der DGB-Gewerkschaften. Wir stehen für Gerechtigkeit, Solidarität und sozialen Ausgleich. Mit dem Fokus auf Arbeits-, Sozial- und Beamtenrecht unterstützen wir unsere Mandant*innen in rund 120.000 Verfahren pro Jahr. Wir vertreten sie in allen gerichtlichen Instanzen einschließlich Bundesarbeitsgericht, Bundessozialgericht, Bundesverwaltungsgericht und auch vor den europäischen Gerichten (Europäischer Gerichtshof, EGMR).

Unsere Leistungen sind für die Mitglieder der DGB-Gewerkschaften kostenfrei. Die Finanzierung unserer Arbeit über die Mitgliedsbeiträge sichert unsere Unabhängigkeit.

Historie

Vom ersten Arbeitersekretariat zum modernen Rechtsschutz

Das Arbeits- und Sozialrecht in Deutschland ist das Ergebnis des jahrzehntelangen Engagements der Gewerkschaftsbewegung. Der gewerkschaftliche Rechtsschutz ist somit eine feste Größe in der deutschen Rechtsgeschichte, gebildet in dem vereinten Ringen für eine bessere Zukunft der Arbeit. Unsere Werte, unsere Überzeugung sind aus der Geschichte der Arbeiterbewegung entstanden und sind uns Grundlage, Wegweiser und Motivation für unsere kommenden Aufgaben.

1863 wurde der Allgemeine Deutsche Arbeiterverein gegründet, die erste Organisation von Arbeitnehmer*innen in einer Gewerkschaft. Sie schufen 1894 das erste hauptamtliche Arbeitersekretariat, einen Vorläufer des modernen gewerkschaftlichen Rechtsschutzes. Die Rechte der Arbeiter*innen mussten immer wieder durch Streiks und Arbeitskämpfe errungen werden. Es war Aufgabe der Arbeitssekretariate, Strafen gegen die Arbeiter*innen zu verhindern oder zumindest abzumildern. Die errungenen Ansprüche mussten in der Realität durchgesetzt, erkämpfte Rechte gegen Staatsmacht und Arbeitgeber verteidigt werden. Dafür waren juristischer Sachverstand und die Organisation einer Rechtsberatung und Rechtsvertretung notwendig.

Nach 1918 hatten Arbeitnehmer*innen deutlich bessere Möglichkeiten, auf die Politik und auf ihre Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Einfluss zu nehmen. Es wurden Instrumente der betrieblichen Mitbestimmung geschaffen. Damit konnten Arbeiter*innen und Angestellte unmittelbar und mit legalen Mitteln den sozialen Ausgleich mit den Arbeitgebern erreichen. Die Begleitung dieser politischen Prozesse durch Rechtsvertreter*innen wurde eine Aufgabe des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes.

Mit der Gründung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) 1949 kam auf diesen eine weitere Aufgabe zu. Der Schrecken des Nationalsozialismus hatte gezeigt, dass der staatliche Parlamentarismus als alleiniger Hüter der Demokratie überfordert war. Der DGB hat bis heute die Aufgabe, sich auch in die allgemeine Politik einzumischen und die gewerkschaftlichen Werte mit Nachdruck in die Diskussion einzubringen. Die Rechtsschutzsekretär*innen des DGB unterstützten dies mit ihrem juristischen Wissen. Die DGB Rechtsschutz GmbH hat mit ihrer Gründung 1998 auch diese Aufgabe übernommen.

Die DGB Rechtsschutz GmbH hat die rechtliche Gestaltung und die Führungsstruktur eines modernen Unternehmens. Unsere Jurist*innen und Verwaltungsangestellten sehen ihre Aufgabe zuerst in der Beratung und Prozessvertretung der Gewerkschaftsmitglieder. Grundlage unserer Arbeit bleibt der Auftrag, den uns der DGB und die Gewerkschaften gaben: der Einsatz gegen Ausbeutung am Arbeitsplatz, für ein faires Miteinander im Arbeitsleben, für den notwendigen sozialen Ausgleich und für die Chancengleichheit in Bildung und Beruf – mit den Mitteln des Rechts.

Für diese gewerkschaftlichen Werte stehen alle Mitarbeiter*innen des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes gemeinsam ein. Sie sind Grund für unseren einzigartigen rechtlichen Status, der uns befähigt, Arbeitnehmer*innen und vielen anderen Menschen in sozial schwierigen Situationen zu ihrem Recht zu verhelfen – und das seit vielen Jahren.

Im Auftrag der Gewerkschaften

Die bei uns tätigen Jurist*innen und Verwaltungsangestellten engagieren sich gegen Benachteiligungen am Arbeitsplatz, für ein faires Miteinander im Arbeitsleben, für den notwendigen sozialen Ausgleich und für Chancengleichheit in Bildung und Beruf – mit den Mitteln des Rechts. Für diese Aufgaben und diese Werte stehen wir gemeinsam ein. Wir arbeiten außerdem daran, Menschen in sozial schwierigen Situationen zu ihrem Recht zu verhelfen.

Neben der individuellen Rechtsberatung unterstützen wir Betriebs- und Personalräte durch Schulungen und Fortbildungen. Auch den ersten Ansprechpersonen in den Betrieben stehen wir mit unseren arbeits- und sozialrechtlichen Kompetenzen zur Seite. Daneben engagieren sich unsere Kolleg*innen als Dozent*innen in Fortbildungen und bei der Schulung ehrenamtlicher Richter*innen.

Eva Pulfrich, Geschäftsführerin des DGB Rechtsschutzes, lächelt in die Kamera. Sie trägt einen dunklen Blazer über einem hellen Oberteil.
Eva Pulfrich Geschäftsführerin

„Die Mitglieder der Gewerkschaften vertrauen uns ihre rechtlichen Anliegen an – diesem Vertrauen werden unsere Kolleg*innen jeden Tag aufs Neue gerecht. Was den DGB Rechtsschutz auszeichnet, ist die einzigartige Verbindung von juristischer Exzellenz und gelebter Solidarität. 

Für uns ist jeder Fall mehr als eine Akte: Wir sehen die Menschen mit ihren individuellen Herausforderungen und setzen uns mit voller Kraft für ihre Rechte ein. Diese Haltung prägt unsere Arbeit und macht den entscheidenden Unterschied.“

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