Wer sich nicht an Recht und Gesetz gebunden fühlt, kann kein Beamter bleiben. Copyright by VRD/fotolia.
Wer sich nicht an Recht und Gesetz gebunden fühlt, kann kein Beamter bleiben. Copyright by VRD/fotolia.

Der Vorwurf an den beklagten Polizeibeamten lautete, er habe sich mit seinem Verhalten ein schweres Dienstvergehens begangen. In mehreren Schreiben an den Dienstherrn habe er zum Ausdruck gebracht, dass er die verfassungsrechtliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkenne. Auch akzeptiere er weder die Legitimation noch die Funktion seines Dienstvorgesetzten. Der Polizeibeamte  fühle sich einer anderen Wertordnung verbunden. Deshalb habe er - wie angekündigt - an ihn zugestellte behördliche Schriftstücke mit Fantasieaufklebern versehen an den Dienstherrn zurückgesandt. Auch belegen die Schriftstücke, die er im behördlichen Disziplinarverfahren und im gerichtlichen Verfahren zur Akte reichte, seine Zuwendung zum reichsideologischen Gedankengut. Unter anderem habe er die Klagefähigkeit seines Dienstvorgesetzten infrage gestellt und diesen als "Polizeivorstand und Bandenführer" bezeichnet. Als „Schiedsgericht“ habe er das Verwaltungsgericht (VG) Trier abgelehnt und die Abgabe des Vorgangs an ein "Obligationsgericht" beantragt.

 

Von wesentlichen Wertentscheidungen des Grundgesetzes losgesagt

Aufgrund des Umstands, so die Richter*innen des VG Trier, habe sich der Beamte von den wesentlichen Wertentscheidungen des Grundgesetzes losgesagt. Dies ergebe sich daraus, dass er seine innerliche Abkehr von der verfassungsmäßigen Ordnung über einen langen Zeitraum wiederholt und nachdrücklich nicht nur unmittelbar gegenüber seinem Dienstvorgesetzten zum Ausdruck gebracht habe. Auch gegenüber dem Gericht habe er dies in eindeutiger Weise manifestiert. 

Ein solches Verhalten bringe jeden Beamten an den Rand seiner Tragbarkeit. Dies gelte erst recht für einen Polizeibeamten. Denn dessen Kernaufgabe bestehe darin zu gewährleisten, die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorbehaltlos und loyal gegenüber dem Staat und der Allgemeinheit zu schützen. Wer die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und damit auch seinen eigenen Beamtenstatus negiere, könne diesen Kernauftrag nicht erfüllen. 

Für Dienstherrn und Allgemeinheit ist eine Weiterbeschäftigung nicht mehr zumutbar

Die zu den Gerichtsakten gereichten Schriftsätze belegen zudem, dass auch keine positive Prognose zu erwarten sei. Weder das behördliche noch das gerichtliche Disziplinarverfahren haben ihn veranlasst, sich eines Besseren zu besinnen. Dies habe er in seinen maßlosen und absurden Vorstellungen durch mannigfaltige Schriftstücke bekräftigt. Der Beklagte einen derart gravierenden Persönlichkeitsmangel offenbart, dass dem Dienstherrn und der Allgemeinheit eine Weiterbeschäftigung im Beamtenverhältnis nicht mehr zumutbar sei. Ein Polizeibeamter, der sich selbst nicht mehr als Beamter sehe und sich nicht an Recht und Gesetz gebunden fühle, stelle zudem eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar. 

Durch sein unentschuldigtes Ausbleiben im Termin zur mündlichen Verhandlung habe der Beklagte nachdrücklich zu erkennen gegeben, dass er weder Exekutive, Legislative noch Judikative akzeptiere, sondern sein Leben ausschließlich nach seiner eigenen Weltanschauung führen wolle. Bei der Entscheidungsfindung sei außerdem zu berücksichtigen gewesen, dass der Beklagte offensichtlich bereits seit längerer Zeit dienstliche Unterlagen in seiner Privatwohnung gesammelt habe, ohne hierzu befugt gewesen zu sein.

Für den Beklagten sprechen seine langjährigen Dienstleistungen ohne Beanstandungen mit guten Beurteilungen. Diese Gesichtspunkte seien aber in Anbetracht der Gesamtumstände nicht geeignet, sich mildernd auszuwirken.

Hier finden Sie die Pressemitteilung des Verwaltungsgericht Trier vom 29.08.2018

  

Das sagen wir dazu:

Wer sind Reichsbürger?

„Reichsbürger“ berufen sich in verschiedener Weise auf den Fortbestand des Deutschen Reiches. Dabei nennen sie z. B. den Rechtsstand von 1937, 1914 zwei Tage vor dem Ausbruch des ersten Weltkrieges oder auch 1871. Sie behaupten, Deutschland habe keine gültige Verfassung und sei damit als Staat nicht existent. Das Grundgesetz habe mit der Wiedervereinigung 1990 seine Gültigkeit verloren. Daher fühlen sich „Reichsbürger“ auch nicht verpflichtet, den in der Bundesrepublik geltenden Gesetzen Folge zu leisten.

Siehe hierzu auch: ANTENNE BAYERN Faktencheck

Schon hieraus wird deutlich, dass ein Polizeibeamter nicht geeignet sein kann, weiterhin als Polizeibeamter tätig zu sein. Denn wer sich nicht verpflichtet fühlt, bei seinem Dienst die Gesetze zu beachten, die in der Bundesrepublik gelten, beweist schon dadurch, dass er ungeeignet ist, weiterhin im Polizeidienst Verwendung zu finden.