Kinderschrei verursacht keine bleibende Hörstörung
Kinderschrei verursacht keine bleibende Hörstörung


Eine Erzieherin ist in einem heilpädagogischen Kinderheim beschäftigt. Das Sozialgericht (SG) Dortmund hat mit Urteil vom 22.01.2018 entschieden, dass sie keinen Anspruch auf Leistungen der Unfallversicherung hat.

Durch diese Entscheidung bestätigte das SG die beklagte Unfallkasse (UK) Nordrhein-Westfalen. Sie hatte es abgelehnt, die Kosten der Versorgung der Erzieherin mit einem Tinnitus - Masker zu übernehmen. Zur Begründung führte die UK an, dass der Schallpegel menschlicher Schreie nicht geeignet sei, dauerhafte Hörstörungen oder ein bleibendes Ohrgeräusch zu verursachen. Dies gelte auch bei einem Schrei in unmittelbarer Nähe des Ohres.

In seiner Begründung führte das SG aus, es könne nicht feststellen, dass die Klägerin aufgrund des "Schrei-Ereignisses" einen Tinnitus - Masker benötige. Es sei in der medizinischen Wissenschaft anerkannt,  dass menschliche Schreie Spitzenschallpegel von mehr als 130 dB erreichen können. Dies führe allerdings allenfalls zu Mini-Lärmtraumata.

Ein solches Mini-Lärmtrauma könne jedoch nur zu einer vorübergehenden bzw. ganz geringen Hörminderung führen. Bleibende Hörschäden seien demnach bei vorübergehenden Taubheitsempfindungen nicht zu erwarten, geschweige denn ein Tinnitus.

Hier finden Sie die Pressemitteilung des SG Dortmund vom 19.02.2018

Das sagen wir dazu:

Was ist ein Tinnitus - Masker?

Ein Tinnitus-Masker ist ein spezielles Gerät zur Tinnitus-Therapie. Es wird wie ein Hörgerät relativ unauffällig hinter dem Ohr oder im Ohr getragen und speist ein Rauschen oder Naturklänge in den Gehörgang. Hierdurch wird das Ohrgeräusch wahlweise ganz oder teilweise überlagert.