Krasser Verstoß gegen das Mindestlohngesetz bei bundesweitem Betreiber von Kindertagesstätten
Krasser Verstoß gegen das Mindestlohngesetz bei bundesweitem Betreiber von Kindertagesstätten

Als „Unternehmen, welches bundesweit für glückliche Kinder und zufriedene Mitarbeiter steht“ wirbt die Step Kids KiTas gGmbH in ihrem Internetauftritt.

Ob die Kinder wirklich glücklich sind, kann nicht beantwortet werden.
Mit der Zufriedenheit der Mitarbeiter kann es aber nicht so weit her sein.

Als „Praktikantin/englischsprachig“ wurde das Mitglied der GEW im Mai 2014 für eine Wuppertaler KiTa eingestellt. Die – so wörtlich – wöchentliche Arbeitszeit betrug 40 Stunden, die monatliche Bruttovergütung lediglich 500 Euro.

Arbeitgeber verweigerte angemessene Vergütung

Aber als Praktikum war das Beschäftigungsverhältnis niemals gedacht. Vielmehr wurde die Arbeitskraft der Beschäftigten schamlos ausgenutzt. Insgesamt 15 Monate war die junge Erzieherin mangels Alternativen in der KiTa als „Praktikantin“ tätig. Mehrere Versuche, den Arbeitgeber zur Zahlung eines angemessenen Gehaltes zu bewegen, schlugen fehl. 

Stundenlohn von 2,89 Euro trotz Mindestlohn

Der KiTa-Betreiber war sogar so dreist, dass er auch noch nach Einführung des Mindestlohnes von 8,50 Euro, also ab dem 1.1.2015, kein höheres Gehalt zahlte. Es blieb bei dem Stunden“lohn“ von 2,89 Euro.

Auf Klage folgt Nachzahlung des Mindestlohns 

Deshalb landete der Fall jetzt vor dem Arbeitsgericht Hagen. Mit Hilfe der DGB Rechtsschutz GmbH klagte die Erzieherin eine Nachzahlung von mehr als 7.000 Euro ein. Zu einer Gerichtsverhandlung kam es jedoch nicht. Noch vor dem Gütetermin zahlte der KiTa-Betreiber die eingeklagte Differenz bis zum Mindestlohn, einschließlich angefallener Zinsen.

Was hatte der Arbeitgeber doch auf seiner Homepage versprochen: Zufriedene Mitarbeiter….

Wenn Sie die Rechtsprechung zum Mindestlohngesetz interessiert, lesen Sie:


Zu einem weiteren vom DGB Rechtsschutz bearbeiteten Mindestlohnfall geht es hier:


Und umfassende Infos zum Mindestlohn haben wir hier zusammengestellt: