Teamleiterin Natalia Hoffmann hat  400.000 € Urlaubsgeld für Mitglieder der IG Metall erstritten.
Teamleiterin Natalia Hoffmann hat 400.000 € Urlaubsgeld für Mitglieder der IG Metall erstritten.


Das DGB Rechtsschutz Büro Braunschweig hat für über 200 Mitglieder der IG Metall das Urlaubsgeld gemäß Metalltarifvertrag durchgesetzt.
 

Anspruch aus Metalltarifvertrag

 
Betroffen waren die Beschäftigten des Peiner Schraubenherstellers PUT (Peiner Umformtechnik). Der Schraubenhersteller war nach eigenen Angaben durch einen Gesellschafterwechsel in finanzielle Schwierigkeiten geraten und hatte das Urlaubsgeld nicht ausgezahlt.
 
Der Anspruch auf das Urlaubsgeld ergibt sich aus dem Manteltarifvertrag für die Beschäftigten der niedersächsischen Metallindustrie, dem die Arbeitsvertragsparteien beide unterliegen.
 
Danach beträgt das Urlaubsgeld 50% des durchschnittlichen Tagesentgelts pro Urlaubstag. Das Urlaubsgeld war zum 30. Juni zu zahlen.
 

Metaller klagen auf Urlaubsgeld

 
Nachdem der Schraubenhersteller das Urlaubsgeld jedoch nicht gezahlt hatte, wandten sich die Beschäftigten an die IG Metall. In deren Auftrag klagte DGB-Rechtsschutzsekretärin Natalia Hoffmann das Urlaubsgeld beim Arbeitsgericht ein.
 
In der Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Braunschweig für die ersten etwa 100 Beschäftigten bot der Arbeitgeber eine Ratenzahlung an, die Hoffmann jedoch ablehnte. Zu eindeutig war, dass den Beschäftigten der Lohn zusteht. Und sie warteten ja immerhin schon seit Juni.
 
Das Arbeitsgericht verurteilte den Arbeitgeber daraufhin zur Zahlung des ausstehenden Urlaubsgeldes, das dann auch prompt gezahlt wurde. Die Klagen der weiteren Beschäftigten mussten schließlich nicht mehr entschieden werden, weil der Arbeitgeber „freiwillig“ zahlte.
 
Mit der Zahlung betreibt der Arbeitgeber reine Schadensbegrenzung, denn dass der Anspruch besteht, war auch dem Arbeitgeber klar. Die Beschäftigten haben alle zu Ende Oktober ihr Urlaubsgeld erhalten.
 

Etwa 400.000 € erstritten

 
Rechtsschutzsekretärin Natalia Hoffmann schätzt, dass die vom DGB-Rechtsschutz vertretenen Beschäftigten insgesamt etwa 400.000 € erhalten haben, durchschnittlich etwa 2.000 € pro Person.
 
Für die Beschäftigten hat sich die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft bezahlt gemacht. Hätten sie einen privaten Anwalt beauftragen müssen, so hätten sie dessen Kosten in jedem Fall tragen müssen, bei den vorliegenden Summen etwa 500 € pro Verfahren.
 
Im Prozess vor dem Arbeitsgericht ist es nämlich unerheblich, ob man gewinnt oder verliert: Auf den eigenen Anwaltskosten bleibt man immer hängen. Und das auch, wenn wie in diesem Fall völlig klar ist, dass der Anspruch besteht.
 
Im Mitgliedsbeitrag der DGB Gewerkschaften sind die Kosten der Rechtsvertretung aber schon enthalten, so dass keine weiteren Kosten entstehen.
 
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Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig


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