Sind mehrere Räume in einem Wahllokal vorhanden, muss genau angegeben werden, in welchem die Betriebsratswahl stattfinden soll. Gibt es zum Beispiel einen Verkaufsraum und Büros, muss gewährleistet sein, dass eine Aufsichtsperson das Wahlgeschehen von ihrem Standpunkt aus überblicken kann. Ist dies nicht der Fall, muss ein abgetrennter Raum für die Stimmabgabe hergerichtet werden: zum Beispiel durch das Aufstellen von Trennwänden oder Wandschirmen. Die herkömmlichen Produktregale in Verkaufsräumen reichen nicht aus, um eine geheime Wahl zu gewährleisten.