Das Amt als Betriebsrat besteht auch dann fort, wenn nur während eines Teils des Jahres tatsächlich gearbeitet wird. In einem Filmpark wurde der Betrieb nur während acht Monaten im Jahr aufrecht erhalten. Mit den sechs Betriebsratsmitgliedern und ihren vier Ersatzmitgliedern bestanden jeweils individualrechtlich vereinbarte Saisonbeschäftigungspausen. Das Betriebsratsamt besteht jedoch auch über die Saisonpausen hinweg fort.