Hasco-Betriebsrat widersetzte sich erfolgreich im Kampf gegen Antisemitismus
Hasco-Betriebsrat widersetzte sich erfolgreich im Kampf gegen Antisemitismus

Einen durchgestrichenen Davidstern zusammen mit der judenfeindlichen Bemerkung „Fuck you Israel“ hatte der Gruppenleiter jahrelang als sein Facebook-Titelbild verbreitet.

Das hinderte die Geschäftsleitung der Firma Hasco nicht daran, den 35-jährigen auch noch als Vorgesetzten befördern zu wollen.

Betriebsrat widerspricht der Beförderung

Diesem Ansinnen hatte der Betriebsrat widersprochen, da er die antisemitischen Äußerungen als absolut unerträglich empfunden und den Betriebsfrieden als gefährdet angesehen hatte.

Was auch immer sich die Geschäftsleitung dabei dachte: Sie ignorierte die berechtigten Bedenken des Betriebsrates und verfolgte ihr Beförderungsbegehren weiter: Die vom Betriebsrat versagte Zustimmung sollte durch das angerufene Arbeitsgericht Iserlohn ersetzt werden. 

Mehr dazu in unserem Beitrag; „Fuck You Israel“ - Betriebsrat widerspricht Versetzung

Öffentlicher Druck auf Hasco wächst

Dieses Gerichtsverfahren, in dem der Betriebsrat vom Hagener Büro der DGB Rechtsschutz GmbH vertreten wurde, sorgte für öffentliches Interesse. Auch überregional, wie zum Beispiel in der israelischen Tageszeitung „Jerusalem Post“, wurde im Anschluss an den Artikel auf unserer Homepage berichtet.

Ob es nun der öffentliche Druck war oder die (zu) späte Einsicht des Arbeitgebers: Zwischenzeitlich gab die Geschäftsleitung der Firma Hasco bekannt, dass man sich von dem in die Kritik geratenen Arbeitnehmer trennt. Der gerichtliche Zustimmungsersetzungsantrag wurde zurückgenommen.

Anmerkung der Redaktion:

Nur derjenige, der nicht nachdenkt, kommt jetzt auf die Idee, den Betriebsrat für das persönliche Schicksal des Gruppenleiters, der ja nun seine Arbeit verliert, verantwortlich zu machen.

Klar muss sein: Es war der Arbeitgeber, der 71 Jahre nach dem Ende der Nazi-Diktatur die offenbar immer noch notwendigen Warnungen des Betriebsrates ignorierte und unglaublicher Weise die Beförderung des judenfeindlich agierenden Gruppenleiters sogar gerichtlich durchsetzen wollte.

Bemerkenswert ist auch, dass die Geschäftsführung in alte und bekannte Verhaltensmuster zurückfällt, frei nach dem Motto, dass es „hinterher keiner gewesen ist“: Man werde sich bei Hasco „auch in Zukunft gegen jede Form des Rassismus oder rassistisch geprägter Äußerungen aussprechen“, bemerkte Geschäftsführer Christoph Ehrlich. Sonderbar: Im Verfahren vor dem Arbeitsgericht wurde die antisemitische Bemerkung des Gruppenleiters noch als berechtigte freie Meinungsäußerung verteidigt, die vom Grundrecht geschützt sei.

 

Wir können froh sein, solange wir anständige und standhafte Betriebsräte in den Betrieben haben, die solchen Machenschaften Einhalt gebieten.