Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt!
Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt!

Die Süverkrüp GmbH & Co KG wollte den aktiven Betriebsratsvorsitzenden Sven Kronfeld unbedingt loswerden. Der Arbeitgeber hatte beim Betriebsrat bereits die Zustimmung zur Kündigung seines Vorsitzenden beantragt.

Aber nicht nur die Belegschaft und ihre Interessenvertretung, sondern auch Gewerkschafter und aktive Kolleg*innen außerhalb des Betriebes standen wie ein*e Mann/Frau hinter dem Mitglied der IG Metall.

Durch ihre solidarischen Aktionen haben sie es geschafft, den Arbeitgeber von seiner Kündigungsabsicht abzubringen.


Die Süverkrüp GmbH & Co KG betreibt in Kiel und Umgebung Autohäuser.

Der beabsichtigten Kündigung waren Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und dem Betriebsrat vorausgegangen.

Betriebsübergang führt zu Einkommenseinbußen

Bei der Süverkrüp Automobile GmbH & Co KG mit Standorten in Kiel, Mölln und Bad Oldesloe war Feuer unter dem Dach. Nachdem zum 01.05.2016 die Kieler Niederlassung der Daimler AG auf Süverkrüp übergegangen war, erlitten die vorher bei der Daimler AG beschäftigten Mitarbeiter Lohneinbußen von durchschnittlich 23%.

Betriebsrat und Gewerkschaft wollen einen Tarifvertrag

Wegen der Lohneinbußen, aber auch, um zu verhindern, dass sich andere Arbeitsbedingungen verschlechtern, bestanden der Betriebsrat und die örtliche 

IG Metall gleichermaßen darauf, einen Tarifvertrag abzuschließen, der nicht nur eine leistungsgerechte Entlohnung sichert, sondern auch bestehende Arbeitsbedingungen festschreibt.

Die Auseinandersetzung nimmt Fahrt auf

Nachdem erste Gespräche von April bis Anfang Juni 2016 zu keiner Verständigung führten, findet am 08.06.2016 ein Warnstreik statt. In Kiel beteiligt sich nahezu die gesamte Belegschaft. Das hat zur Folge, dass Süverkrüp zumindest Verhandlungsbereitschaft signalisieren muss. In der Folge des Warnstreiks finden monatliche Mitgliederversammlungen bei der IG Metall statt, bei denen die Kolleg*innen das weitere Vorgehen besprechen.

Süverkrüp dagegen verfolgt das Ziel, Gewerkschaft und Betriebsrat hinzuhalten.

Deshalb kommt es im Oktober 2016 zu einem zweiten Warnstreik, bei dem unter anderem ein Autokorso durch Kiel fährt.

Süverkrüp nicht zur Einigung bereit – der Kampf geht weiter

Trotz eines Angebots der IG Metall verweigert der Arbeitgeber eine Einigung und legt statt dessen eine Streichliste im Hinblick auf die bisher geltenden Tarifverträge der Daimler AG vor. Das hat weitere betriebliche Aktionen zur Folge. Dagegen formiert sich Widerstand. Und das nicht nur bei Süverkrüp. Auch bei Betriebsversammlungen anderer Betriebe sammeln aktive Gewerkschafter*innen fleißig Unterschriften gegen Süverkrüps Vorgehen. Außerdem informieren Flugblätter über den Stand der Dinge. Die Presse erhält Mitteilungen. Im Internet erscheinen Posts zur Situation bei Süverkrüp.

Betriebsratswahlen stehen an

Im Herbst 2016 beginnen die Vorbereitungen zur Wahl eines neuen Betriebsrates. Der Wahlvorstand konstituiert sich im Dezember. Er verlangt vom Arbeitgeber eine Liste der Arbeitnehmer aller Standorte. Süverkrüp dagegen ist der Auffassung, bei den Standorten Mölln und Bad Oldesloe und seinen zwei Altbetrieben in Kiel handle es sich um selbstständige Betriebe, die ihren eigenen Betriebsrat wählen sollten. Deshalb gibt der Arbeitgeber nur eine Liste heraus, auf der lediglich die Kieler Mitarbeiter*innen verzeichnet sind.

Das Arbeitsgericht kommt ins Spiel

Da Süverkrüp nicht dazu zu bewegen ist, eine Liste aller Beschäftigten auszuhändigen, beantragt der Wahlvorstand beim Arbeitsgericht im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes, die komplette Liste herauszugeben.

Süverkrüp sucht Kündigungsgründe

Offensichtlich reift bei Süverkrüp zu diesem Zeitpunkt der Entschluss, den ihr lästigen Betriebsratsvorsitzenden loszuwerden. Denn mit Schreiben vom 10.04.2017 fordert sie ihn auf, Stellung zu seiner eidesstattlichen Versicherung zu nehmen. Diese Versicherung des Betriebsratsvorsitzenden war Bestandteil des Schriftsatzes im arbeitsgerichtlichen Verfahren wegen der Mitarbeiterliste.

Süverkrüp leitet das Kündigungsverfahren ein 

Mit Schreiben vom 24.04.2017 beantragt Süverkrüp die Zustimmung des Betriebsratsgremiums zu Kündigung seinen Vorsitzenden. Als Begründung für den Kündigungswunsch gibt der Arbeitgeber erneut an, die eidesstattliche Versicherung sei in Teilen nicht zutreffend gewesen.

Die gewerkschaftliche Solidarität formiert sich . . .

Bereits am Dienstag, 25.04.2017 findet Kieler Rathaus ein Empfang der Stadt für 

Gewerkschaften sowie Betriebs- und Personalräte statt. Dazu schreiben die Kieler Nachrichten am Folgetag:

“Anlässlich der Verleihung des Kieler Mitbestimmungspreises berichtet IG-Metallchef Peter Seeger von einer Zuspitzung in den Auseinandersetzungen mit der Süverkrüp-Gruppe, die im Mai 2016 die Daimler-Niederlassung in Kiel übernommen hat: Wenige Stunden vor dem Empfang habe das Unternehmen dem Betriebsrat die Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden Sven Kronfeld vorgelegt.“

 . . . wächst . . .

Sven Kronfelds Schicksal ist seiner Gewerkschaft und den Kolleg*innen alles andere als gleichgültig. Davon zeugen zahlreiche Aktionen:  

  • Drei Tage Empfang der Stadt erklärt der Betriebsrat einstimmig, dass er die Zustimmung zur Kündigung seines Vorsitzenden verweigert. 
  • Am selben Tag verteilen zahlreiche Helfer Flugblätter. Sie laden zu einer Solidaritätsveranstaltung ein, die für den 04.05.2017 geplant war.
  • Selbstverständlich ist die Auseinandersetzung bei Süverkrüp auch Thema bei der DGB-Veranstaltung zum ersten Mai. Hier erfährt ein breiter Kreis vom Teilnehmern von den Vorgängen in der Kieler Niederlassung. Die Versammlung ist sich einig, dass Sven Kronfeld alle erdenkliche Unterstützung verdient.
  • Einen Tag später erscheint ein neues Flugblatt im Betrieb.
  • Die Lokalpresse wird aufmerksam und bringt am 03.05.2017 einen ausführlichen Artikel zu den Vorkommnissen bei Süverkrüp.

. . . und führt zum Erfolg

Ralph Müller-Beck, Staatssekretär der Landesregierung, der bei den Tarifverhandlungen als Vermittler aufgetreten war, verkündet am Nachmittag des 03.05.2017, dass Süverkrüp die Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden nicht weiterverfolgt. Auf ein Zustimmungsersetzungsverfahren verzichtet der Arbeitgeber folgerichtig ebenfalls.

Die geplante Solidaritätsveranstaltung brauchte nicht mehr stattzufinden, weil gewerkschaftliche Geschlossenheit ihr Ziel bereits vorher erreicht hatte.

Wie geht es weiter?

Trotz des Erfolgs durch Solidarität sind die Probleme nicht vom Tisch. Der Arbeitgeber macht weiter Stimmung gegen die Betriebsratswahl über alle fünf Standorte und die Mitbestimmungsrechte im Betrieb. Auch der Kampf um einen Tarifvertrag geht weiter, denn mehr als ein Jahr nach dem Betriebsübergang sind die Kolleg*innen weiter ohne Tarifbindung- ein unhaltbarer Zustand.