Beim Automobilzulieferer MA Automotive versucht die Geschäftsführung, Betriebsrat und Mitarbeitern einzuschüchtern. Ohne Erfolg!
Beim Automobilzulieferer MA Automotive versucht die Geschäftsführung, Betriebsrat und Mitarbeitern einzuschüchtern. Ohne Erfolg!

Der Automobilzulieferer MA Automotive GmbH verweigert seinen Beschäftigten einen Tarifvertrag und setzt stattdessen unsaubere Mittel ein.

Arbeitnehmer/innen wollen einen Tarifvertrag

Es fing alles ganz harmlos an: Ein Großteil der Beschäftigten des Automobilzulieferers hatte im Jahr 2015 gemeinsam mit der IG Metall Zwickau die Geschäftsführung zu Verhandlungen über einen Tarifvertrag aufgefordert.

Die Geschäftsführung weigerte sich jedoch zunächst über mehrere Wochen, mit der Gewerkschaft zu verhandeln. Erst nachdem im November ein Warnstreik erfolgreich durchgeführt worden war, kam es zu ersten Gesprächen zwischen der IG Metall und der Geschäftsführung.

Einschüchterung statt Verhandlung

Mitten in die Tarifgespräche hinein platzte dann jedoch im Mai wie eine Bombe ein Anhörungsschreiben der Geschäftsleitung an den Betriebsrat. Dieser wurde aufgefordert, der fristlosen Kündigung des eigenen BR-Vorsitzenden Michael Zähringer zuzustimmen.

Begründet wurde dieses Ansinnen vage mit dem Vorwurf von Mobbing und Nötigung anderer Betriebsratsmitglieder. Diese Vorwürfe schätzt Stefan Kademann, 1.Bevollmächtigter der IG Metall Zwickau, als absolut unhaltbar ein: „Es handelt sich hier vielmehr um den Versuch, den Betriebsratsvorsitzenden psychisch unter Druck zu setzen und den Willen der Belegschaft nach einem Tarifvertrag zu brechen“.

Der beabsichtigten Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden stimmte der Betriebsrat selbstverständlich nicht zu. Aufgrund der gesetzlichen Regelungen zum Kündigungsschutz kann der Arbeitgeber ein Mitglied des Betriebsrates aber nur dann kündigen, wenn der Betriebsrat zustimmt oder das Arbeitsgericht diese Zustimmung ersetzt. Also hat MA Automotive einen entsprechenden Antrag beim Arbeitsgericht gestellt.

Konfrontation statt Kommunikation

Kurz nach der Einleitung des Zustimmungsersetzungsverfahrens hat die Geschäftsführung zusätzlich gegenüber Stefan Kademann ein Hausverbot ausgesprochen. Nachdem die IG Metall gerichtlich gegen dieses Hausverbot für ihren 1. Bevollmächtigten vorgegangen ist, gab MA Automotive innerhalb weniger Tage nach und nahm das Hausverbot wieder zurück. Eine gerichtliche Niederlage blieb der Firma dadurch erspart.

Das Verfahren gegen den Betriebsratsvorsitzenden Michael Zähringer vor dem Arbeitsgericht läuft aber weiter. Dass im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Zwickau keine Einigung erzielt werden konnte, überrascht nicht, denn MA Automotive hat als Rechtsanwalt Helmut Naujoks beauftragt. Der Anwalt genießt den zweifelhaften Ruf, konsequent und mit allen Mitteln gegen Arbeitnehmer und Betriebsräte vorzugehen, die er als sein Feindbild auserkoren hat. Seine „Philosphie“ erschöpft sich nach eigener Darstellung auf seiner homepage darin, allein Arbeitgeberinteressen zu vertreten.

Die Beauftragung dieses Rechtsanwalts kann von der IG Metall letztlich nur als Aufkündigung der Bemühungen gesehen werden, die Arbeits- und Lohnbedingungen im Unternehmen durch konstruktive Verhandlungen zu gestalten:

„Statt ein Zeichen der Vernunft zu setzen und an den Verhandlungstisch zurückzukehren, blasen die Geschäftsführer zum Angriff und haben den umstrittenen Rechtsanwalt Helmut Naujoks engagiert, einen der prominentesten Gewerkschafts- und Betriebsratsgegner Deutschlands“, so Stefan Kademann.

Das „Prinzip Naujoks“

Das Vorgehen der Firma entspricht dem üblichen Schema, um Belegschaften zu spalten, Beschäftigte einzuschüchtern, Betriebsratsgremien und Gewerkschaften mürbe zu machen und einzelne Betriebsratsmitglieder loszuwerden. Aus juristischer Sicht beleuchtet Rechtsanwalt Naujoks dieses Vorgehen in seinem Buch „Kündigung von „Unkündbaren““, in dem es um die Kündigungsmöglichkeiten insbesondere von Betriebsratsmitgliedern geht.

Wenn ein Arbeitgeber diesen Weg der „Personalpolitik“ bzw. „union busting“ einschlagen will, dann wird in der Regel zunächst ein solches Kündigungsverfahren gegen ein Betriebsratsmitglied eingeleitet. Ob der Antrag juristisch begründet ist oder nicht, ist dabei zweitrangig, denn in erster Linie geht es um die Einschüchterung der Betroffenen und auch der übrigen Belegschaft.

Auch die Erteilung von Hausverboten gegenüber Gewerkschaftern ist ein beliebtes Mittel, um einfach mal zu zeigen, wer „der Herr im Haus“ ist, auch wenn ein solches Verbot offensichtlich unzulässig ist.

In diesem Sinne stellt die Entwicklung bei MA Automotive in den letzten Wochen keinen Einzelfall dar, sondern entspricht vielmehr dem üblichen Schema, um konstruktive Gewerkschafts- und Betriebsratsarbeit für die Beschäftigten zu verhindern.

Breite Solidarität der Beschäftigten

Doch entgegen der beabsichtigten Drohkulisse bleibt die Begründung Naujoks für die beabsichtigte Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden inhaltlich und juristisch eher dünn und vage. Von dem Vorgehen des Arbeitgebers ließen sich auch weder der Betriebsrat noch die Beschäftigten einschüchtern. Im Gegenteil: Am 14. Und 15. Juni wurde durch die IG Metall ein 16-stündiger Warnstreik erfolgreich durchgeführt, an dem sich rund 100 Kolleginnen und Kollegen beteiligt haben, um ihre Forderungen auf Fortsetzung der Tarifverhandlungen zu bekräftigen. Auch an der Güteverhandlung am 30.06.2016 vor dem Arbeitsgericht im Verfahren gegen den BR-Vorsitzenden Michael Zähringer haben so viele Beschäftigte und Betriebsratsmitglieder teilgenommen und damit ihre Solidarität mit dem betroffenen Kollegen gezeigt, dass der Verhandlungssaal schnell überfüllt war. Es bleibt dem Betriebsrat und den Beschäftigten von MA Automotive zu wünschen, dass sie sich auch weiterhin nicht von ihren berechtigten Zielen abbringen lassen. Und dass die offensichtlichen Einschüchterungsversuche der Geschäftsleitung und das Auftreten eines vermeintlichen „Staranwalts“ aus Frankfurt am Main eher zu einer Stärkung der betrieblichen Solidarität führen.

 

Lesen sie hierzu auch unseren ausführlichen Beitrag:

Betriebsräte–Mobbing als anwaltliche Dienstleistung

 

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