Am Donnerstag, 23.3.2017, fanden vor dem Arbeitsgericht München Verhandlungen über die Anträge der DB Sicherheit Regionalbereich Süd, Tochter der Deutsche Bahn AG statt, mit denen die Zustimmung zu außerordentlichen Kündigungen zweier Betriebsräte begehrt wurde, die der Betriebsrat verweigerte.

 

Nach mehrstündigen Verhandlungen, über deren Verlauf wir zeitnah gesondert berichten werden, wurde verkündet, dass die Entscheidungen am kommenden Dienst, 28.3.2017, verkündet werden.

Erwähnenswert ist aber heute schon, dass die betroffenen Betriebsräte und Mitglieder der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), Alexander Wolter und Abdullah Albayrak, von einer großen Solidaritätswelle getragen werden.

 

Der Saal 8 des Münchener Arbeitsgerichts, in dem die Verhandlungen stattfanden, war voll belegt mit EVG Kollegen*innen der DB Sicherheit, die hinter den beiden Betriebsräten standen und weiterhin stehen werden. Denn auch aus deren Sicht sind die zu außerordentlichen Kündigungen führenden Gründe an den Haaren herbeigezogen.

 

Der tatsächliche Grund für ein solches Vergehen liegt offenkundig darin, aktive und sich für die Arbeitnehmer*innen einsetzende Kollegen aus dem Betrieb zu katapultieren.