In der Nacht vom 26. auf den 27. März werden die Uhren wieder auf Sommerzeit gestellt.
In der Nacht vom 26. auf den 27. März werden die Uhren wieder auf Sommerzeit gestellt.

Wie in jedem Jahr im Frühjahr werden die Uhren um eine Stunde vorgestellt, und zwar von zwei Uhr auf drei Uhr. Das hat zum einen den erfreulichen Effekt, dass es abends dann länger hell ist. Auf der anderen Seite verkürzt sich die Nacht um eine Stunde und damit auch der Schlaf, das Aufstehen am Sonntag dürfte vielen schwer fallen.

Zeitumstellung in der Nachtschicht

Aber was ist mit den Beschäftigten, die in dieser Nacht arbeiten müssen? Auch für sie verkürzt sich die Nacht und damit die Arbeitszeit. Sie müssen also eine Stunde weniger arbeiten, bekommen diese aber entsprechend auch nicht bezahlt.

Dies ist natürlich erfreulich für diejenigen, die einen festen Monatslohn erhalten, da sich hier nichts ändert. Wer nach Stunden bezahlt wird, verliert die Bezahlung für diese Stunde, da sie ja nicht erbracht worden ist. 

Die Nachtschichtzuschläge für diese Stunde entfallen in jedem Fall, da sie eine tatsächliche Erschwernis ausgleichen sollen, die ja nicht eintritt, wenn nicht gearbeitet wurde.

Die Stunde muss auch nicht nachgearbeitet werden, auch nicht während der zusätzlichen Arbeitsstunde bei der Zeitumstellung im Oktober. Die Pflicht zur Arbeitsleistung ist bezogen auf diese Stunde ersatzlos entfallen.

Verspätung am Montagmorgen

Wenn am Sonntag eine Stunde Schlaf fehlt, fällt das Aufstehen nicht nur am Sonntag, sondern auch am Montag schwer. Wer sich noch nicht umgewöhnt hat, der läuft Gefahr, der inneren Uhr folgend zu verschlafen.

Besonders groß ist die Gefahr natürlich, wenn man vergessen haben sollte, den Wecker auch entsprechend umzustellen.

Wer verspätet zur Arbeit erscheint, dem droht eine Abmahnung. Die Zeitumstellung taugt als Ausrede nicht, weil sie ja jedes Jahr wieder erfolgt und auch entsprechend vorher angekündigt wird. Wer dennoch von der Zeitumstellung überrascht wird und sich nicht entsprechend darauf einstellt, ist selbst schuld und trägt die Verantwortung.

Wie war das nochmal?

Zum Schluss noch ein Hinweis für alle, die alle halbe Jahre wieder vor dem Problem stehen, ob die Uhr nun vor- oder zurückgestellt werden muss. Es gilt die „Café-Regel“:

Denn die Cafés stellen im Frühling die Tische vor die Tür und im Herbst stellen sie sie wieder zurück.