Der 8. Senat zeigt „trickreichen“ Arbeitgebern Grenzen auf
Der 8. Senat zeigt „trickreichen“ Arbeitgebern Grenzen auf

Trickreiche Konstruktion gescheitert

Der Arbeitgeber hatte versucht, eine trickreiche Konstruktion zu etablieren, nach der eine andere Firma infolge eines Betriebsübergangs die Arbeitgeberfunktion einnehmen sollte. Die Betriebsmittel, also Maschinen, Rohmaterialen, aber auch Kundenverträge, sollten bei der Ursprungsfirma bleiben,

Der Vorteil für den alten Arbeitgeber hätte darin bestanden, dass die neue Firma den Mitarbeiter*innen kündigen könnte, ohne das Geld für Abfindungen zu haben. Schließlich hätte sie keinerlei eigenen finanziellen Mittel. Die wären nämlich - so der Plan des alten Arbeitgebers - bei ihm verblieben. Er - der alte Arbeitgeber - braucht nicht zu kündigen, weil er ja dann nicht mehr Arbeitgeber wäre.

Bundesarbeitsgericht vermag keine plausible Begründung des Arbeitgebers zu erkennen

Diesem durchsichtigen Manöver hat das Bundesarbeitsgericht jetzt einen Riegel vorgeschoben. Es hat die Revisionen gegen die Urteile des Landesarbeitsgerichts Stuttgart auf Kosten des Arbeitgebers zurückgewiesen.

Die Arbeitgeberseite hatte unter anderen während der mündlichen Verhandlung eine Fülle rechtlicher Gesichtspunkte vorgetragen, die allesamt offensichtlich nicht geeignet waren, den von der Arbeitgeberseite behaupteten Betriebsübergang plausibel zu begründen.

Nachahmern den Wind aus den Segeln genommen

Sobald die schriftliche Urteilsbegründungen des Bundesarbeitsgerichts vorliegen, werden wir weiter berichten. Bis dahin freuen wir uns mit den Kolleg*innen, dass wir zusammen mit ihnen diesen aus wirtschaftlichen und rechtlichen Gründen wichtigen Prozess gewinnen konnten. Eventuellen Nachahmern dürfte das Bundesarbeitsgericht den Wind aus den Segeln genommen haben.