Seit der Übernahme von 91 Filialen der Burger-Kette durch die Yi-Ko Holding im Mai 2013 ging es Schlag auf Schlag: Mitbestimmungsrechte der gewählten Betriebsräte wurden missachtet, zum Beispiel bei der Gestaltung von Dienstplänen. Kündigungsverfahren gegen Betriebsratsmitglieder wurden in großem Umfang eingeleitet. Meistens wurden von der Burger King GmbH in diesen Fällen sogar zwei Gerichtsinstanzen bemüht, immer jedoch erfolglos. Da half es dem Burger-Bräter auch nicht, dass ein Anwalt bemüht wurde, der mit der „Kündigung von Unkündbaren“ Werbung macht. Und nicht zuletzt: Massenhaft wurden tarifliche Ansprüche der Beschäftigten missachtet.

 

Hunderte von Klageverfahren durch die DGB Rechtsschutz GmbH

Für Beschäftigte, die in der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) organisiert sind, wurden von der DGB Rechtsschutz GmbH bundesweit viele hundert Klageverfahren erfolgreich vor den Arbeitsgerichten geführt. 
Meist ging es um Nachtarbeitszuschläge, die Jahressonderzuwendung oder das Urlaubsgeld. Allesamt tarifliche Forderungen, auf die die Angestellten einen Anspruch hatten.
Allein in der Arbeitseinheit Hagen/Bochum/Dortmund musste der gewerkschaftliche Rechtsschutz in weit mehr als 100 Fällen die Arbeitsgerichte anrufen.
Auf diese Weise kamen die Beschäftigten der Burger King GmbH zu ihrem Recht und dem verdienten Arbeitslohn.

Öffentliche Kritik an der Burger King GmbH

Umfangreicher Protest regte sich gegen die Burger-Kette und deren Geschäftsführer Ergün Yildiz. Angefangen von der Gewerkschaft NGG bis zur Tagespresse: Bundesweit beklagten Betroffene und Öffentlichkeit die massive Rechtsmissachtung. Der Erfolg blieb nicht aus, wie die vielen Gerichtsverfahren mit positivem Ausgang belegen. Die Rufe „Fair bei Burger King“ wurden vernommen. Nur der Geschäftsführer Yildiz stellte sich weiterhin taub.
So musste es erst zusätzlich zu dem von RTL aufgedeckten Hygieneskandal kommen, bis auch Burger King endlich reagierte.
„Wir haben mit unserem Widerstand viele Erfolge für unsere Mitglieder erzielt. Der RTL-Bericht war das Tüpfelchen auf dem i“, fasst Zayde Torun, Sekretärin der Gewerkschaft NGG in Dortmund, die Situation zusammen.

Umsatzeinbruch bei Burger King

Massive Umsatzeinbrüche, die der Chef von Burger King Deutschland, Andreas Bork, einräumen musste, scheinen den Burger-Bräter zum Umdenken bewogen zu haben.
Plötzlich sollen verstärkt Qualitätskontrollen in den Filialen durchgeführt werden, um die Hygienesituation  zu verbessern. Auch die Sicherheitsstandarts sollen angehoben werden. Der umstrittene Gesellschafter Ergün Yildiz hat sich aus der Geschäftsführung zurückgezogen. Und die Zusammenarbeit mit dem Frankfurter Rechtsanwalt, der sich mit der „Kündigung von Unkündbaren“ brüstet, soll beendet worden sein.
Und weil man schon einmal dabei ist, publikumswirksam Besserung zu geloben, wird auch an die seit einem Jahr gegängelten Arbeitnehmer gedacht: 90 % der laufenden Gerichtsverfahren sollen „in den kommenden Wochen“ beigelegt werden, so Bork. Und zuletzt: In den Betrieben der Yi-Ko Holding sollen die Tarifverträge eingeführt, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall soll bezahlt werden. Und die Beschäftigten sollen die tariflichen Zuschläge beispielsweise bei geleisteter Nachtarbeit erhalten.

Nur Lippenbekenntnisse?

Wohlklingende Worte! Oder doch nur Lippenbekenntnisse?
Zumindest an der schnellen Umsetzung darf gezweifelt werden. Sicherlich musste die Konzernmutter rasch die Notbremse ziehen, um publikums- und kundenwirksam verlorenen Burger-Umsatz zurück zu gewinnen.
Es darf nämlich nicht vergessen werden: Die Tarifverträge, die einzuführen vollmundig versprochen wurde, gelten in den Filialen der Yi-Ko-Betriebe in aller Regel schon längst, wurden jedoch seit einem Jahr nur nicht (vollständig) umgesetzt, was die Vielzahl der Zahlungsklagen notwendig machte. Und die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist seit Jahrzehnten gesetzlich geregelt. Warum also derartige Versprechen?
Auch von einer Erledigung der Gerichtsverfahren haben die klagenden Beschäftigten und ihre Prozessvertreter von der DGB Rechtsschutz GmbH noch nichts bemerkt. Zehn Tage nach der vollmundigen Aussage des Deutschland-Chefs Bork ergingen weitere arbeitsgerichtliche Urteile gegen die Burger King GmbH. Schließlich ist auch ein Rückzug des Frankfurter Rechtsanwaltes noch nicht zu festzustellen.

NGG begrüßt Ankündigungen

Selbstverständlich wird die angekündigte Neustrukturierung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen von der Gewerkschaft NGG begrüßt.
„Aber wir werden uns sehr genau ansehen, wie ernst dieser Neustart gemeint ist“, so NGG-Vize Burkhard Siebert.

Michael Mey, Online-Redakteur, Hagen

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