Die Diakonie muss einer abgelehnten Bewerberin eine Entschädigung zahlen. Copyright by nmann77/fotolia.
Die Diakonie muss einer abgelehnten Bewerberin eine Entschädigung zahlen. Copyright by nmann77/fotolia.

In seiner Entscheidung sprach das BAG einer abgelehnten Stellenbewerberin eine Entschädigung zu. Unter Berufung auf das Europarecht, wurde das evangelische Werk (Diakonie) verurteilt, der Klägerin, die sich auf befristete Teilzeitstelle als Referentin bewarb, 3.900 Euro zu zahlen. Denn, so die Richter*innen des 8. Senats, die Bewerberin sei wegen ihrer fehlenden Kirchenzugehörigkeit ungerechtfertigt benachteiligt worden.


Diakonie spielt mit dem Gedanken Verfassungsbeschwerde einzulegen

Obwohl die Erfurter Richter*innen die Entscheidung auf Grundlage der Rechtsprechung des EuGH trafen, ficht dies die Diakonie offenkundig nicht an.

Der Diakonie-Präsident Ulrich Lilie äußerte sich enttäuscht über den Ausgang des Verfahrens. Er verwies darauf, dass die mit den Vorgaben des EuGH begründete Entscheidung erheblich von der bisherigen deutschen Rechtsprechung zum kirchlichen Selbstbestimmungsrecht abweiche.

Im Lichte dieser Erklärung ist davon auszugehen, dass die Diakonie beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Verfassungsbeschwerde einlegen wird, um den Versuch zu starten, die BAG-Entscheidung zu kippen.

Bisher liegt nur die Pressemitteilung vor. Mit Spannung darf man der vollständigen Entscheidung des BAG entgegensehen. Vielleicht gibt diese Anlass, dass die Diakonie Abstand von einer Verfassungsbeschwerde nimmt.

Über den weiteren Verlauf werden wir berichten.

Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 25.10.2018:

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