Bewerber-Screening: Auch in Deutschland boomt dieser Geschäftszweig. Copyright by artinspiring/fotolia
Bewerber-Screening: Auch in Deutschland boomt dieser Geschäftszweig. Copyright by artinspiring/fotolia

Ermittlung und Ausforschung von Bewerberdaten, sogenanntes Bewerber-Screening, wird auch in Deutschland immer häufiger. Entsprechende Dienstleister schießen wie Pilze aus dem Boden. Sie bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone, da es kaum gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung zur Zulässigkeit gibt.
 

Bundesdatenschutzgesetz muss beachtet werden

Das Arbeitsrecht sieht vor, dass ein Arbeitgeber alle Bewerberdaten aus Zeugnissen und weiteren eingereichten Unterlagen wie beispielsweise dem Lebenslauf herleitet. Darüber hinaus erlaubt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), wenn eine Einwilligung des Betroffenen nicht vorliegt, in § 26 Abs.1 die Erhebung personenbezogener Daten nur dann, wenn die Datenermittlung für die Begründung des Arbeitsverhältnisses erforderlich ist.
 
Ein derartiges berechtigtes und schutzwürdiges Interesse hat der Arbeitgeber beispielsweise, wenn ein sich um eine Erzieherstelle bewerbender Interessent im Verdacht einer Sexualstraftat steht oder ein potentieller Bankangestellter Vermögensdelikte begangen haben soll.
 

Daten auf Facebook sind geschützt

Ein Bewerber-Screening ist auf allgemein zugängliche Daten beschränkt, also auf Daten, die ohne weiteres „ergoogelt“ werden können. Daten aus privaten Posts in sozialen Netzwerken wie Facebook sind geschützt, da sie nicht allgemein zugänglich sind. Wer sich erst durch eine fingierte Freundschaftsanfrage Datenzugang verschafft, verstößt gegen den Datenschutz. Derart ermittelte Daten dürfen nicht verwendet werden.
 
Anders wird dies bei berufsorientierten Netzwerken wie XING zu bewerten sein. Wer dort Daten preisgibt, tut dies in der Regel mit dem Gedanken an eine berufliche Bewerbung.
 

Missbrauch bleibt meist unentdeckt

Generelles Problem beim Bewerber-Screening ist der Umstand, dass dies in der Regel heimlich geschieht. Ein Bewerber, dessen Daten unerlaubt heimlich ausgespäht werden, dies aber gar nicht mitbekommt, kann sich nicht auf den Schutz seiner Daten berufen.
 
Deshalb gilt ganz allgemein: Wer seine Daten im Internet hinterlässt, sollte sich immer darüber bewusst sein, dass er damit auch Tür und Tor für einen möglichen Missbrauch öffnet.

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