Streit um Wiener Würstchen eskaliert - Abmahnung
Streit um Wiener Würstchen eskaliert - Abmahnung

Beim Essen verstehen die Franken keinen Spaß. Dies musste erst vor kurzem ein Gast erfahren, der in einer fränkischen Gaststube ein Schäuferla, eine typische fränkische Fleischspezialität bestellt hatte. Als er sich darüber beschwerte, dass das Fleisch noch nicht gar sei, entwickelte sich ein so heftiger Streit, dass der Kellner dem Gast das Schäuferla samt Teller ins Gesicht warf. 

Pro Einkauf nur ein Gutschein

Ähnlich handfest ging es nun in einer Metzgerei zu. Diese hatte sich eine Werbeaktion ausgedacht, bei der jeder Kunde einen Gutschein erhält, mit dem er beim nächsten Einkauf ein Paar Wiener Würstchen gratis erhalten sollte.

Schon am ersten Tag der Aktion kam eine Kundin mit fünf Gutscheinen an die Fleischtheke und wollte diese gegen fünf Paar Wiener eintauschen, obwohl sich aus dem Gutschein eindeutig ergab, dass man pro Einkauf nur einen Gutschein einlösen darf.

Als die Verkäuferin die Kundin darauf hinwies, dass sie nur ein Paar Wienerle bekommen könne, zog diese zunächst ab und verschwand im hinteren Ladenbereich.

Einkauf ist Einkauf

Wer nun meint, damit sei die Sache erledigt, unterschätzt die fränkische Beharrlichkeit. Die Kundin hatte nämlich keineswegs aufgegeben, sondern sich nur auf die Suche nach Verbündeten gemacht. So tauchte sie nun mit zwei Freundinnen wieder an der Fleischtheke auf.

Alle drei kauften nun jeweils drei Scheiben Gelbwurst, verbunden mit dem Hinweis, die Verkäuferin brauche die gar nicht erst einzupacken, denn die Gelbwurst werde ihr Kind sofort verzehren. Eingepackt werden sollten dagegen die fünf Paar Wiener, die ihnen ja für diesen Einkauf zustünden.

Die Verkäuferin überreichte die gewünschten Mengen Gelbwurst, weigerte sich aber standhaft, mehr als das geschuldete Paar Wiener pro Einkauf herauszugeben und murmelte der Kundin im Gehen noch hinterher, die Kunden würden ja auch immer dreister.

Ein arbeitsrechtliches Nachspiel

Die Kundin, die das gehört hatte, wandte sich umgehend an den Filialleiter. Die Verkäuferin habe sie beleidigt, zudem habe sie sich geweigert, ihr die 5 Paar Wiener auszuhändigen. Im Übrigen sei die Gelbwurst auch nicht ordentlich eingepackt worden.

Der Filialleiter forderte die die Verkäuferin nun auf, die Wünsche der Kundin zu erfüllen. Obwohl die Verkäuferin dieser Weisung nachkam, folge eine schriftliche Abmahnung, in der der Arbeitgeber behauptete, es entspräche der Firmenphilosophie, bei vergleichbaren Aktionen großzügig zu sein. Dies war den Beschäftigten allerdings nicht mitgeteilt worden.

Die Verkäuferin wollte diese Abmahnung allerdings nicht auf sich sitzen lassen und reagierte mit fränkischer Konsequenz – sie kündigte das Arbeitsverhältnis selbst. Damit ist die Abmahnung hinfällig.

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