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Zahlen & Fakten
a) Wie bei schwerbehinderten Menschen und schwangeren Frauen gibt es auch für ältere Arbeitnehmer*innen einen besonderen gesetzlichen Kündigungsschutz.
b) Für die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung kommt es unter anderem auf das Alter von Arbeitnehmer*innen an.
c) Eine außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist ist möglich, auch wenn in einem Tarifvertrag die ordentliche Kündigung für ältere Arbeitnehmer*innen ausgeschlossen ist.