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Zahlen & Fakten
a) Einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es nicht.
b) Ein Arbeitsvertrag sieht eine Ausschlussfrist vor für „alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis“. Diese Frist gilt aber beim Weihnachtsgeld wegen der Besonderheit der Leistung nicht.
c) Arbeitgeber können Weihnachtsgeld unter dem Vorbehalt bezahlen, dass es eine freiwillige Leistung ist und kein dauerhafter Anspruch darauf besteht.