Themenflyer: Beamtenrecht
Das Dienstverhältnis von Beamten ist nicht durch individuelle Arbeitsverträge geregelt, sondern durch Gesetze. Die Ausgestaltung wird durch hoheitliche Verwaltungsakte vorgenommen. Wer dagegen vorgehen will, muss den Verwaltungsrechtsweg beschreiten. Im Konfliktfall ist es für den einzelnen Beamten besonders wichtig, gewerkschaftlichen Rechtsschutz zu erhalten: Die Kosten der Verfahren vor dem Verwaltungsgericht richten sich nach der Höhe des Streitwerts – und dieser kann schon in einem "normalen" Fall bei 10.000 Euro liegen. Dieses Faltblatt beantwortet Fragen rund um das Beamtenrecht.
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