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Verdachtskündigung
Straftaten während der Arbeit kommen leider vor. Wenn der Arbeitgeber den Beschäftigten erwischt,...
Verhaltensbedingte Kündigung
Um eine verhaltensbedingte Kündigung handelt es sich, wenn der Arbeitgeber die Kündigung mit einem...
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Viele Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches gelten seit 1900 bis heute unverändert. So wie...
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Vertrauensschutz ist ein verfassungsrechtlicher Grundsatz, der auf dem Rechtsstaatsprinzip basiert.
Vollzeitarbeitsverhältnis
Viele Beschäftigte kehren nach einer Auszeit im Betrieb wieder Teilzeit in den Beruf zurück. Welche...
Kategorie | V

Verhaltensbedingte Kündigung

 

Was ist das?

 

Um eine verhaltensbedingte Kündigung handelt es sich, wenn der Arbeitgeber die Kündigung mit einem Fehlverhalten des Arbeitnehmers begründet.

 

Beispiele:

Straftaten gegen den Arbeitgeber oder Kollegen (Beleidigung, Diebstahl usw.), Verstöße gegen den Arbeitsvertrag, Leistungsmängel und sonstige in einem Fehlverhalten des Arbeitnehmers liegende Gründe.

 

Auch der Verdacht einer Straftat kann unter Umständen eine Kündigung rechtfertigen (BAG v. 21.11.2013 - 2 AZR 797/11, DB 2014, 367; 27.11.2008 - 2 AZR 98/07, NZA 2009, 604).

 

Eine verhaltensbedingte Kündigung kann als ordentliche Kündigung, aber auch als außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden, wenn die Kündigungsgründe so schwerwiegend sein, dass sie die Voraussetzungen eines wichtigen Grundes i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB erfüllen.

 

Die verhaltensbedingte Kündigung ist abzugrenzen von der betriebsbedingten Kündigung und der personenbedingten Kündigung.

 

Quelle: Betriebsratspraxis von A bis Z (Christian Schoof); Verhaltensbedingte Kündigung - Was ist das?

Betriebsratspraxis von A bis Z ist Bestandteil des Online-Moduls »Betriebsratswissen online«.


Dort lesen Sie mehr zu:

 

-      Was ist das?

-      Sozialwidrigkeit der Kündigung nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG

-      Sozialwidrigkeit der Kündigung nach § 1 Abs. 2 Sätze 2 und 3 KSchG

-      Darlegungs- und Beweislast

-      Bedeutung für die Betriebsratsarbeit

-      Bedeutung für die Beschäftigten

-      Meldepflichten nach SGB III

-      Arbeitslosengeldsperre

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