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Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) wurde im Rahmen der Bismarck’schen Sozialgesetzgebung durch...
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Jeder Arbeitnehmer hat nach § 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in jedem Kalenderjahr Anspruch auf...
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Kategorie | U

Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) wurde im Rahmen der Bismarck’schen Sozialgesetzgebung durch das Unfallversicherungsgesetz aus dem Jahr 1884 eingeführt. Heute ist sie im Siebten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VII) geregelt. Sie hat die Aufgabe und den gesetzlichen Auftrag, Arbeits- und Schulunfälle, sowie Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten (Prävention). Nach Eintritt eines Versicherungsfalles entschädigt sie die Versicherten oder deren Hinterbliebene.


Organisatorisch ist die GUV in drei Bereiche unterteilt: die gewerblichen Berufsgenossenschaften als Unfallversicherungsträger für die gewerbliche Wirtschaft mit Ausnahme der Landwirtschaft, deren Unfallversicherungsschutz die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) gewährleistet, sowie die Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie eine Vielzahl von Personengruppen, die versichert sind, ohne in einem Beschäftigungsverhältnis zu stehen (Kinder in Tageseinrichtungen, Schüler, Studenten, Arbeitsuchende, bestimmte ehrenamtlich Tätige, Helfer in Unglücksfällen, Blutspender u.v.m.). Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind für bestimmte Branchen (z.B. Metall, Bau, Handel, Transport, Verwaltung oder Gesundheits- und Wohlfahrtswesen) zuständig, deren Unternehmen kraft Gesetzes Mitglieder der für ihre Branche zuständigen Berufsgenossenschaft sind. Ein Wahlrecht besteht nicht.


Soweit unklar ist, welcher Unfallversicherungsträger im Einzelfall zuständig ist, steht eine kostenlose telefonische Auskunft der Gesetzlichen Unfallversicherung (0800 60 50 40 4) zur Verfügung.


Für die Versicherten, mit Ausnahme der versicherten Unternehmer, ist die Unfallversicherung beitragsfrei. Für die Unfallkassen und die Gemeindeunfallversicherungsverbände werden die Beiträge zur Unfallversicherung der Kinder, Schüler, Studenten und der ehrenamtlich Tätigen durch die öffentliche Hand aufgebracht. Im Übrigen werden die Unfallversicherungsträger durch Beiträge
von den Unternehmen finanziert. Die Höhe der Beiträge ergibt sich aus den Kosten der Prävention, der Entschädigung für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, sowie den Verwaltungskosten. Auch das Ausmaß der Gefährdung wird durch die Einstufung in Gefahrklassen bei der Beitragsberechnung der gewerblichen Berufsgenossenschaften berücksichtigt. Die Beiträge für Versicherte in privaten Haushalten sind von den Haushaltsführenden zu entrichten.


Hierbei haben die Unfallversicherungsträger (2013) für Entschädigungsleistungen in Form von Rehabilitation ca. 4,0 Mrd. € und für finanzielle Kompensation (Verletzengeld, Unfallrenten u.a.) ca. 5,6 Mrd. € aufgewendet. Weiterer Aufwand ist für Prävention, Fortbildung von Fachkräften, Forschung und Verwaltungsaufwand zu finanzieren.