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Kategorie | O

Ordentliche Kündigung

 

Grundlagen

Als »ordentliche Kündigung« wird die fristgerechte Kündigung bezeichnet (im Unterschied zur fristlosen außerordentlichen Kündigung).

 

Die ordentliche Änderungskündigung zielt auf eine Umgestaltung der arbeitsvertraglichen Bedingungen ab.

 

Im Hinblick auf die jeweilige Kündigungsbegründung unterscheidet man: betriebsbedingte Kündigung, personenbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung.

 

Quelle: Betriebsratspraxis von A bis Z (Christian Schoof); Ordentliche Kündigung – Grundlagen.

Betriebsratspraxis von A bis Z ist Bestandteil des Online-Moduls »Betriebsratswissen online«.


Dort lesen Sie mehr zu:

-        Grundlagen

-        Bedeutung für die Betriebsratsarbeit

-        Anhörung des Betriebsrats

-        Bedenken

-        Widerspruch

-        Begründung des Widerspruchs

-        Form und Frist

-        Beschluss des Betriebsrats

-        Vorgehen des Betriebsrats

-        Unterrichtung des Gekündigten über den Widerspruch und die damit verbundenen                Rechtsfolgen

-        Rechtsfolgen eines ordnungsgemäßen »Widerspruchs« gegen eine ordentliche                      Kündigung

-        Zustimmungsverweigerungsrecht aufgrund »freiwilliger« Betriebsvereinbarung

-        Verhalten von Betriebsräten bei Kündigungen

-        Bedeutung für die Beschäftigten

-        Klagefrist

-        Sozialwidrigkeit der Kündigung

-        Meldepflichten nach SGB III

-        Arbeitslosengeldsperre

-        Arbeitshilfen