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Gleitzeit

Was ist das?

 

Gleitende Arbeitszeit liegt vor, wenn dem Arbeitnehmer die Möglichkeit eingeräumt wird, innerhalb bestimmter täglicher Gleitspannen, die einer festen Mindestarbeitszeit (= Kernarbeitszeit) vor- und nachgelagert sind, den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit selbst zu bestimmen, wobei innerhalb eines bestimmten Ausgleichszeitraums die regelmäßige betriebliche Arbeitszeit erreicht werden muss.

Einfache Gleitzeit

 

Eine »gemäßigte« Form der variablen Arbeitszeitgestaltung stellt die einfache Gleitzeit dar.

Hier wird lediglich der Beginn der täglichen Arbeitszeit variabel gestaltet. Es wird z.B. festgelegt, dass die Arbeit zwischen 7 und 9 Uhr begonnen werden kann und muss.

Ansonsten sind die Arbeitnehmer verpflichtet, eine bestimmte Sollarbeitszeit (z.B. 8 Stunden) zu arbeiten.

Die Sollarbeitszeit bestimmt die Zeitspanne zwischen Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit. Es entstehen keine Zeitguthaben oder -schulden. Eine Erfassung auf einem Arbeitszeitkonto ist nicht erforderlich.

Qualifizierte Gleitzeit

 

Einen deutlich höheren Flexibilisierungsgrad bzw. ein Mehr an Zeitsouveränität zugunsten der Arbeitnehmer weist die qualifizierte Gleitzeit auf.

Den Beschäftigten wird die Möglichkeit eingeräumt, innerhalb bestimmter täglicher Gleitspannen, die einer festen Mindestarbeitszeit (= Kernarbeitszeit) vor- und nachgelagert sind, Beginn und Ende der Arbeit (und damit die Dauer der täglichen Arbeitszeit) zu bestimmen, wobei innerhalb eines bestimmten Ausgleichszeitraums die regelmäßige tarifliche Arbeitszeit erreicht werden muss.

Im Falle der qualifizierten Gleitzeit können in einem festzulegenden Rahmen Plus- und Minusstunden angesammelt werden, die entweder elektronisch oder manuell erfasst und in einem Arbeitszeitkonto gespeichert werden (z.B. 70 Plusstunden/70 Minusstunden; zu den weiteren Inhalten einer Betriebsvereinbarung siehe Checkliste »Gleitzeit« im Anhang zu diesem Stichwort; siehe auch Arbeitszeitflexibilisierung).

 

Chancen und Nachteile von Gleitzeitarbeit aus der Sicht der Beschäftigten:

 

 Chancen:

    • ein Stück Freiheit bei der Gestaltung der persönlichen Arbeitszeit;
    • Verbesserung der Möglichkeit, Erwerbsarbeit und Privatbereich (Hausarbeit, Betreuung und Erziehung der Kinder, Hobbys) aufeinander abzustimmen;
    • Verbesserung der Möglichkeit, die Arbeitszeit an den persönlichen Tagesrhythmus anzupassen;
    • druck- und stressfreie Wegezeiten;
    • Verbesserung der Möglichkeit, öffentliche Verkehrsmittel bei der Fahrt zur und von der Arbeit zu nutzen; dadurch positive Folgen für Straßenverkehr und Umwelt. 

     

    Nachteile:

    • Unterlaufen tariflicher Mehrarbeitsbestimmungen;
    • gesetzliche, tarifliche oder betriebliche Regelungen über bezahlte Freistellung (z.B. wegen Arztbesuch, Pflege erkrankter Familienangehöriger, Behördengänge; vgl. § 616 BGB) werden nicht in Anspruch genommen werden, sondern mit Gleitzeitsalden verrechnet werden;
    • Verfall von Gleitzeitguthaben;
    • Missbrauch der Gleitzeit als Ersatz für - nach Tarifvertrag - zuschlagpflichtige Schichtarbeit;
    • Missbrauch der Gleitzeit als eine Form »kapazitätsorientierter variabler Arbeitszeit« (Kapovaz/Arbeit auf Abruf; siehe Teilzeitarbeit);
    • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Regelung der betrieblichen Arbeitszeit können unterlaufen werden.

     

 

 

Quelle: Betriebsratspraxis von A bis Z (Christian Schoof); Gleitzeit - Was ist das?

Betriebsratspraxis von A bis Z ist Bestandteil des Online-Moduls »Betriebsratswissen online«.

 

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