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Kategorie | E

Elternzeit

Wer kann Elternzeit nehmen?

Beide Elternteile. Das Arbeitsverhältnis ruht während dieser Zeit; eine Teilzeitbe-schäftigung mit bis zu 30 Wochenstunden ist während der Elternzeit allerdings möglich.

Wie lange kann Elternzeit genommen werden?

Die Elternzeit dauert maximal 3 Jahre und kann auf 3 Zeitabschnitte verteilt werden. Beide Elternteile können parallel Elternzeit nehmen. 24 Monate der Elternzeit können auf den Zeitraum zwischen dem 3. Geburtstag und dem vollendeten 8. Lebensjahr des Kindes verteilt werden. Die Zustimmung des Arbeitgebers ist dafür nicht erforderlich. Für diesen Zeitraum gilt aber eine Anmeldefrist von 13 Wochen. Elternzeit vor dem vollendeten 3. Lebensjahr muss nur bis spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich beantragt werden.

Kann der Arbeitgeber den Antrag auf Elternzeit ablehnen?

Der Arbeitgeber kann nur den 3. Zeitabschnitt aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, wenn dieser für die Zeit zwischen dem 3. Geburtstag und dem vollendeten 8. Lebensjahr des Kindes beantragt wird. Die Verteilung auf mehr als 3 Abschnitte ist mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.

Darf der Urlaubsanspruch für die Elternzeit gekürzt werden?

Ja, Urlaub kann (sofern nicht in Teilzeit gearbeitet wird) anteilig für jeden vollen Mo-nat Elternzeit um 1 Zwölftel gekürzt werden. Der restliche Urlaub kann nach Ab-schluss der Elternzeit im laufenden oder nächsten Urlaubsjahr genommen werden. Endet das Arbeitsverhältnis während oder mit Ablauf der Elternzeit, wird der verblei-bende Urlaub in Geld abgegolten.

Darf Eltern in Elternzeit gekündigt werden?

Kündigungsschutz besteht für Eltern für die gesamte Dauer der Elternzeit und be-ginnt ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, jedoch nicht frü-her als 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes bzw. 14 Wochen vor Beginn der Elternzeit zwischen dem 3. Geburtstag und dem vollendeten 8. Lebensjahr des Kindes. Eine verhaltensbedingte Kündigung, während der Beschäftigung in Teilzeit ist rechtlich möglich. Betriebsbedingt kann der Arbeitgeber erst nach Ablauf der Elternzeit kündigen. Arbeitnehmer können das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der Elternzeit kündigen.

Sind Eltern in der Elternzeit krankenversichert?

Eltern, die vor der Elternzeit in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert waren, bleiben weiterhin versichert. 


Besteht Anspruch auf Rückkehr an den alten Arbeitsplatz?

Dies hat der Gesetzgeber nicht ausdrücklich geregelt. Falls eine Umsetzung vom Inhalt des individuellen Arbeitsvertrags möglich ist, ist jedenfalls eine Schlechterstellung des Arbeitnehmers unzulässig. Der Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gilt bei Schweigen des Arbeitgebers als vereinbart.

Bringt die Elternzeit auch Ansprüche bei der Rente?

Ja, es wird – ohne Beitragszahlungen – bis zu 3 Jahre Kindererziehungszeit ange-rechnet. Wichtig: die Mütter oder Väter müssen unter Vorlage der Geburtsurkunde beantragen, dass die Kindererziehung auf ihrem Rentenkonto gutgeschrieben wird. Die Zeiten werden nicht automatisch registriert. 


Elterngeld


Ein Überblick über die wichtigsten Inhalte

1. Höhe

Die Höhe des Elterngeldes errechnet sich nach dem monatlichen Durchschnittsein-kommen des Berechtigten in den 12 Monate vor dem Geburtsmonat: bei einem Net-toeinkommen zwischen 1.000,00 Euro und 1.200,00 Euro 67 %, bei 1.220,00 Euro 66 % und bei über 1.240,00 Euro 65 % - mindestens jedoch 300,00 Euro und höchs-tens 1.800,00 Euro. Geringverdiener erhalten ein erhöhtes Elterngeld (Anhebung auf bis zu 100 % möglich).

2. Anrechnung

Mutterschaftsleistungen werden auf das Elterngeld für die Mutter angerechnet. Das Elterngeld wird bei Arbeitslosengeld II und Kinderzuschlag grundsätzlich vollständig als Einkommen berücksichtigt. 

3. Elterngeld plus und Partnerbonus

Statt dem Basiselterngeld kann das Elterngeld plus bezogen werden, das dem hal-bierten Satz des Basiselterngeldes bei verdoppelter Bezugsdauer entspricht (Höchstbetrag 900,00 Euro für 1 Monat). In voller Höhe besteht der Anspruch nur, wenn vollständig auf Erwerbseinkommen verzichtet wird. Ansonsten mindert sich der Betrag durch Anrechnung des Erwerbseinkommens.

Für den Partnerbonus müssen Eltern in mindestens 4 aufeinander folgenden Monaten gleichzeitig mit nicht weniger als 25 und nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats erwerbstätig sein. Dann hat jedes Elternteil für diese Zeit Anspruch auf 4 weitere (hälftige) Monatsbeträge Elterngeld plus. Die zusätzlichen 4 weiteren Monatsbeträge für den Partnerbonus sind nicht auf Bezugszeiten des Elterngeld plus anrechenbar.


4. Steuern

Elterngeld ist steuer- und sozialabgabenfrei. Bei Berechnung des Einkommensteuersatzes wird es den zu versteuernden Einkommen zugerechnet und auf dieser Basis der Steuersatz ermittelt. Dieser wird dann auf das zu versteuernde Einkommen (ohne Elterngeld) angewendet.

5. Antragsfrist

Der Antrag auf Elterngeld kann mit dem Tag der Geburt des Kindes gestellt werden. Das Elterngeld wird rückwirkend maximal für bis zu 3 Monate vor dem Monat der Antragstellung gewährt. Also spätestens den Antrag innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt stellen!