dgb-logo
Ratgeber

Glossar

Bitte wählen Sie eines der folgenden Themen aus.
 
 

Suche A-Z

A| B| C| D| E| F| G| H| I| J| K| L| M| N| O| P| Q| R| S| T| U
V| W| X| Y| Z| Ä| Ö| Ü| 1-9
Klicken Sie auf ein Thema um mehr Informationen zu erhalten:
Beamtenrecht (allgemein)
Das Beamtenrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen einem Beamten oder einer Beamtin zu...
Beamtenrecht – Beförderung
Eine Beförderung im beamtenrechtlichen Sinne ist die Verleihung eines ein anderen Amtes im...
Befristung
Immer mehr Arbeitnehmer sind befristet beschäftigt und fallen deshalb nicht unter das...
Behinderung der Betriebsratstätigkeit
Das BetrVG stellt die Tätigkeit des Betriebsrats und anderer Organe der Betriebsverfassung in...
Berufsbeamtentum – hergebrachte Grundsätze
Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes (GG) bestimmt, dass das Recht des öffentlichen Dienstes unter...
Berufskrankheit
Nach § 2 Abs. 1 Ziff. 1 SGBVII sind »Beschäftigte« kraft Gesetzes in der gesetzlichen...
Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Durch die Einräumung von Beteiligungsrechten soll gewährleistet werden, dass in der von der...
Betriebliche Übung
Arbeitsvertragliche Ansprüche können nicht nur durch deren ausdrückliche (schriftliche oder...
Betriebliche-Gesundheitsförderung
Betriebliche Gesundheitsförderung umfasst alle gemeinsamen Maßnahmen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern...
Betriebliches-Eingliederungsmanagement
Zweck des Betrieblichen Eingliederungsmanagements ist es, den Ursachen von Arbeitsunfähigkeitszeiten...
Betriebsarzt
Betriebsärzte sollen gesundheitliche Belastungen verringern und Gefahren für Beschäftigte...
Betriebsbedingte Kündigung
Eine Kündigung ist betriebsbedingt, wenn sie damit begründet wird, dass eine Weiterbeschäftigung im...
Betriebsratsrechte
Bald starten die Betriebsratswahlen. Betriebsräte vertreten die Interessen der Belegschaft und...
Betriebsratssitzung (Beschlussfassung)
Die Beratungen und Entscheidungen (Beschlüsse) des Betriebsrats finden in »Sitzungen« des...
Betriebsratswahl
In allen Betrieben mit »in der Regel« mindestens fünf »ständigen« wahlberechtigten Arbeitnehmern,...
Betriebsratswahl (kurze Erklärung)
Alle 4 Jahre wählen Beschäftigte zwischen dem 1. März und 31. Mai ihre Vertreter im Betrieb. Tjark...
Betriebsvereinbarung
ine Betriebsvereinbarung ist ein zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (ggf. Gesamtbetriebsrat oder...
Betriebsübergang
Ein Betriebsübergang liegt vor, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft (z.B....
Beweislastumkehr
Die Beweislastumkehr ist eine Ausnahme von dem rechtlichen Grundsatz, wonach derjenige beweisen...
Beweisverwertungsverbot
Arbeitgeber*in A reibt sich die Hände. Die Installation der Video-Überwachungsanlage im...
Bewerbungsverfahrens - anspruch
Der Bewerbungsverfahrensanspruch besteht darin, das ein Bewerber um ein öffentliches Amt verlangen...
Billigkeitszuwendung
Die „Richtlinie für Billigkeitszuwendungen bei Sachschäden, die im Dienst entstanden sind“ bietet...
Brückenteilzeit
Die sog. Brückenteilzeit bezeichnet den Rechtsanspruch auf eine befristete Teilzeit nach § 9a TzBfG.
Kategorie | B

Betriebsbedingte Kündigung

Was ist das?

 

Eine Kündigung ist betriebsbedingt, wenn sie damit begründet wird, dass eine Weiterbeschäftigung im Betrieb aufgrund außerbetrieblicher Umstände (z.B. Auftragsmangel) oder aus innerbetrieblichen Gründen (Rationalisierung, Umstrukturierung oder Stilllegung des Betriebes) nicht mehr möglich ist.

Vorausgegangen ist der Entschluss des Unternehmens, den Arbeitsplatz in Wegfall zu bringen.

Eine betriebsbedingte Kündigung ist also die betriebliche Reaktion auf die Verringerung des Arbeitsvolumens aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung (Kittner/Däubler/Zwanziger, KSchR, 9. Aufl., § 1 KSchG Rn. 352 m.w.N.).

 

Zur personenbedingten Kündigung und verhaltensbedingten Kündigung siehe dort.

 

Quelle: Betriebsratspraxis von A bis Z (Christian Schoof);

Betriebsbedingte Kündigung - Was ist das?

Betriebsratspraxis von A bis Z ist Bestandteil des Online-Moduls »Betriebsratswissen online«.

 


Dort lesen Sie mehr zu:

 

-      Was ist das?

-      Sozialwidrigkeit der Kündigung nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG

-      Sozialwidrigkeit der Kündigung nach § 1 Abs. 2 Sätze 2 und 3 KSchG

-      Darlegungs- und Beweislast

-      Sozialwidrigkeit der Kündigung nach § 1 Abs. 3 KSchG (soziale Auswahl)

-      Auswahlrichtlinie

-      Interessenausgleich mit Namensliste

-      Abfindungsanspruch

-      Bedeutung für die Betriebsratsarbeit

-      Bedeutung für die Beschäftigten

-      Meldepflichten nach SGB III

-      Arbeitshilfen