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Abfindung
Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses (z. B. aufgrund eines Aufhebungsvertrages oder einer...
Abmahnung
Die Abmahnung soll den Arbeitnehmer darauf hinweisen, dass der Arbeitgeber ein bestimmtes Verhalten...
Abwicklungsvertrag
Der Abwicklungsvertrag ist vom Aufhebungsvertrag zu unterscheiden. Während das Arbeitsverhältnis...
Altersrente
Für die Altersrenten gelten Mindestversicherungszeiten, das Erreichen eines bestimmten Alters oder...
Amtsermittlungsgrundsatz
Nach dem Amtsermittlungsgrundsatz sind Gerichte und Behörden dazu verpflichtet, einen Sachverhalt,...
Annahmeverzug
Aus dem Gegenseitigkeitsverhältnis von Arbeitsleistung und Arbeitsentgelt ergibt sich grundsätzlich,...
Arbeitgeberhaftung
Stößt einem Beschäftigten bei seiner Tätigkeit etwas zu oder wird sein Eigen - tum beschädigt, muss...
Arbeitnehmerüberlassung/Leiharbeit
Arbeitnehmerüberlassung ist der Verleih eines Arbeitnehmers durch seinen Arbeitgeber (die...
Arbeitsbereitschaft
Die so genannte Arbeitsbereitschaft ist die »Zeit wacher Achtsamkeit im Zustande der Entspannung«,...
Arbeitslos
Bei Beendigung eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses sind Sie verpflichtet, sich spätestens...
Arbeitslosengeld
Arbeitnehmer, die arbeitslos werden, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld...
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht sichert den Schutz und die Ansprüche des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis und...
Arbeitsunfall
Arbeitsunfälle sind die Unfälle, die versicherte Personen infolge der versicherten Tätigkeit...
Arbeitsunfähig
Welche Pflichten haben Beschäftigte, wenn sie krank werden? Müssen sie dem Chef oder der Chefin...
Arbeitsvermittlung
Die öffentliche Arbeitsvermittlung gehört zu den Leistungen der Arbeitsförderung und ist für alle...
Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Arbeitnehmer zur Leistung der...
Arbeitsvertragsänderung
Wer eine Fortbildung macht, neue Fähigkeiten erwirbt und anschließend neue Aufgaben übernimmt,...
Arbeitszeit
Die Arbeitszeit ist seit jeher Gegenstand von Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und...
Arbeitszeugnisse
Jeder Arbeitnehmer hat bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen gesetzlichen Anspruch auf...
Aufhebungsvertrag
Mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages kann ein Arbeitsvertrag beendet werden
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat ist das Kontrollgremium einer Kapitalgesellschaft. Er ist gesetzlich für die...
Aufstiegsverfahren
Um von einer Laufbahngruppe in die nächsthöhere Laufbahngruppe wechseln zu können, müssen...
Ausbildungskündigung
Für die Kündigung von Ausbildungsverhältnissen gelten besondere Regelungen, die sich teilweise...
Ausbildungsplatzwechsel
Im Normalfall endet eine Berufsausbildung mit der bestandenen Abschlussprüfung. Was Azubis tun...
Auslegung
§ 157 BGB bestimmt, dass Verträge so auszulegen sind, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die...
Ausschlussfristen
Häufig ist im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vorgesehen, dass Ansprüche innerhalb sog....
Außerordentliche Kündigung
Als »außerordentliche Kündigung« wird die (in der Regel) fristlose Kündigung aus wichtigem Grund im...
Kategorie | A

Arbeitslos

Bei Beendigung eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses sind Sie verpflichtet, sich spätestens drei Monate zuvor persönlich arbeitsuchend zu melden. Erfahren Sie weniger als drei Monate vorher von der Beendigung, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen bei der Agentur für Arbeit melden. Zur Wahrung der Frist kann die Arbeitsuchendmeldung telefonisch erfolgen zusammen mit der Vereinbarung eines Termins zur persönlichen Meldung. Stattdessen besteht auch die Möglichkeit der Online-Arbeitsuchendmeldung:www.arbeitsagentur.de.

 

 

Um nicht beschäftigungslos zu sein, sind Sie verpflichtet, eigenverantwortlich nach einer Beschäftigung zu suchen, eine zumutbare Beschäftigung aufzunehmen oder an einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme teilzunehmen. Diese Eigenbemühungen müssen Sie auf Verlangen der Agentur für Arbeit nachweisen.

 

Ein Wegfall der Leistung oder eine Sperrzeit tritt ein, wenn Sie:

  • sich nicht selbst aktiv um Arbeit bemühen,
  • die während der Arbeitslosigkeit von der Agentur für Arbeit geforderten Eigenbemühungen nicht nachweisen,
  • zumutbare Arbeitsmöglichkeiten nicht nutzen,
  • Eingliederungsmaßnahmen (berufliche Weiterbildung, Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung) ablehnen oder
  • einer Aufforderung, sich zu melden oder zu einem Untersuchungstermin zu erscheinen, nicht folgen.

 

Melden Sie der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit immer sofort alle Änderungen, die Ihren Leistungsanspruch beeinflussen können. Hierzu zählen:

  • ein Lohnsteuerklassenwechsel
  • jeder Umzug
  • jede geplante Ortsabwesenheit (Urlaub/Reise)
  • jede Arbeitsunfähigkeit.

 

Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit müssen Sie persönlich bei der Arbeitsagentur erscheinen. Wer eine Kündigung erst innerhalb von drei Monaten vor Beendigung der Tätigkeit erhält, muss binnen drei Tagen bei der Agentur für Arbeit erscheinen. Wer diese Fristen nicht einhält, wird mit einer einwöchigen Sperrfrist bestraft, d.h. Sie erhalten für eine Woche kein Arbeitslosengeld.

 

Arbeitslosengeld wird frühestens von dem Tag an gezahlt, an dem Sie der Agentur für Arbeit die Arbeitslosigkeit persönlich mitteilen. Diese Arbeitslosmeldung gilt als Antrag auf Leistungen. Eine Entscheidung über diesen Antrag wird durch schriftlichen Bescheid bekannt gegeben.

 

Während des Bezugs von Arbeitslosengeld sind Sie kranken-, pflege-, renten- und unfallversichert. Melden Sie jede Arbeitsunfähigkeit sofort Ihrer Agentur für Arbeit. Nach einer längeren Unterbrechung des Leistungsbezugs müssen Sie sich evtl. erneut arbeitslos melden.

 

Die Agentur für Arbeit ist berechtigt, Sie zur persönlichen Meldung aufzufordern, weitere Auskünfte einzuholen bzw. Sachverhalte zu ermitteln. Hierzu gehört auch die Veranlassung ärztlicher oder psychologischer Untersuchungen.

 

Die Antragsformulare für das Arbeitslosengeld gibt es bei der Agentur für Arbeit. Zum ersten Termin sollten Sie Personalausweis/Reisepass, Sozialversicherungsnummer, Arbeitsvertrag und Kündigungsschreiben bzw. den befristeten Arbeitsvertrag mitnehmen.

 

Die Höhe des Arbeitslosengeldes berechnet sich nach dem bisherigen pauschalierten Nettoverdienst. Alleinstehende erhalten 60 % ihres Nettolohnes. Wer noch minderjährige Kinder hat, bekommt 67 %.

 

Sind Sie über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus krank geschrieben, sind Sie über Ihren Arbeitgeber nachversichert und haben Anspruch auf Krankengeld. Zum Ende der Arbeitsunfähigkeit müssen Sie sich aber arbeitslos melden. Eine frühere Meldung ist unwirksam geworden. Beziehen Sie bereits Arbeitslosengeld, sind Sie über die Agentur für Arbeit krankenversichert und das Arbeitslosengeld wird sechs Wochen fortgezahlt. Danach haben Sie in der Regel wieder Anspruch auf Krankengeld.

 

Reicht Ihr Arbeitslosengeld nicht aus, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, können Sie zusätzlich auch Arbeitslosengeld II (Alg II) beantragen. Lassen Sie sich hierzu im Job-Center beraten. Ihr Vermögen wird im Übrigen, anders als bei Bezug von Alg II, auf das Arbeitslosengeld nicht angerechnet.