dgb-logo
Fragen & Antworten
Ratgeber

Fragen und Antworten

 
 
Kurz und bündig: Wir beantworten häufig auftretende Fragen aus den wichtigsten Bereichen des Arbeits- und Sozialrechts wie Arbeitsunfallrecht, Teilzeit , Pausen oder Schwerbehindertenrecht. Ideal auch für einen schnellen Einstieg in eine bestimmte Rechtsmaterie.
Fragen und Antworten |

Urlaub

1. Wie viel Urlaub steht mir zu?

Das kommt darauf an, sagt der Jurist. Gesetzlich erhält der Arbeitnehmer (AN) in Deutschland einen bezahlten Jahresurlaub von 24 Werktagen, allerdings gerechnet auf eine 6-Tage-Woche, insgesamt also vier Wochen. Jedoch steht im Durchschnitt in Deutschland dem AN deutlich mehr Urlaub zu. Dieser sogenannte übergesetzliche, zusätzliche Urlaub kann sich aus dem Arbeitsvertrag (AV), einer Betriebsvereinbarung (BV) oder einem Tarifvertrag (TV) ergeben.

2. Wann muss ich den Urlaub anmelden?

Diesbezüglich gibt es gesetzlich keine Regelungen. Da der Arbeitgeber (AG) den Urlaub noch bewilligen muss, ist es natürlich sinnvoll, den Urlaub möglichst frühzeitig zu beantragen, um eine gewisse Planungssicherheit zu haben. Anmeldefristen können sich aber auch wieder aus einem AV, einer BV bzw. einem TV ergeben.

3. Kann der Arbeitgeber den Urlaub verweigern?

Grundsätzlich ist der AG gehalten, den beantragten Urlaub zu gewähren. Allerdings kann er den Urlaub verweigern, wenn dringende betriebliche Belange(z.B. akuter Arbeitsanfall) oder Urlaubswünsche anderer AN; die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen(z.B. der AN mit Großfamilie mit mehreren schulpflichtigen Kindern, der nur in den Schulferien in den Urlaub fahren kann), entgegenstehen.

4. Bis wann muss der Urlaub genommen werden?

Der Urlaub ist grundsätzlich in dem Kalenderjahr, in dem man den Urlaubsanspruch hat, zu nehmen. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des AN liegende gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muss der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Jahres genommen werden. Auch hier kann sich natürlich wieder was anderes ergeben, wenn der AV, eine BV oder ein TV es vorsehen.

5. Was passiert, wenn ich im Urlaub krank werde?

Der Urlaub verfällt dadurch nicht. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass ich meine Arbeitsunfähigkeit durch ärztliches Attest dem AG gegenüber nachweise.

6. Ich bin neu im Job, wann kriege ich endlich Urlaub?

Den vollen Urlaubsanspruch erwirbt man nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses. Bis dorthin erwirbt man einen anteiligen, auf den Monat gerechneten Urlaubsanspruch.

7. Ich darf im Urlaub doch tun, was ich will, oder?

Ganz so einfach ist es leider nicht. Der Urlaub dient der Erholung. Insofern besteht für den Arbeitnehmer z.B. die Pflicht, während des Urlaubs keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit zu leisten.

8. Kann mein Arbeitgeber mir den Urlaub wieder wegnehmen?

Nein, dies ist nicht möglich. Einmal gewährter Urlaub kann nicht wieder durch den AG zurückgenommen werden. Dies kann auch dann nicht passieren, wenn der AG dadurch in massive Probleme gerät. Der AG hat hier Vorkehrungen zu treffen, dass diese Situation nicht eintritt.

9. Ich bekomme keinen Urlaub, was soll ich tun?

Der AN kann den Urlaub einklagen. Wenn jedoch die Zeit drängt und durch eine gerichtliche Entscheidung hinsichtlich des Urlaubs im Klageverfahren keine Entscheidung mehr abgewartet werden kann, ist auch der schnelle Weg über eine sog. einstweilige Verfügung möglich.

10. Ich wechsele zu einem anderen Arbeitgeber, was passiert mit meinem Urlaub?

Das kommt darauf an. Der bei dem alten AG noch bestehende Urlaub kann bei diesem abgebaut werden oder fall dies nicht mehr möglich ist, in Geld abgegolten werden. Wenn dies geschieht, kann natürlich beim neuen AG nicht noch einmal der gleiche Urlaub genommen werden. Ein sog. Doppelanspruch verbietet sich.