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Fragen & Antworten
Ratgeber

Fragen und Antworten

 
 
Kurz und bündig: Wir beantworten häufig auftretende Fragen aus den wichtigsten Bereichen des Arbeits- und Sozialrechts wie Arbeitsunfallrecht, Teilzeit , Pausen oder Schwerbehindertenrecht. Ideal auch für einen schnellen Einstieg in eine bestimmte Rechtsmaterie.
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Krankheit

1. Was muss ich tun, wenn ich krank bin und nicht arbeiten kann?

Wenn Sie arbeitsunfähig erkrankt sind, müssen Sie als erstes Ihrem Arbeitgeber Bescheid geben. Ihr Arbeitgeber muss sich darauf einstellen können, dass Sie mit Ihrer Arbeitskraft ausfallen. Informieren Sie ihn also so schnell wie möglich, am besten noch vor Ihrem Arbeitsbeginn. Sie müssen Ihrem Arbeitgeber dabei mitteilen, dass Sie arbeitsunfähig sind und wie lange diese Krankheit voraussichtlich dauern wird. Auf welchem Wege Sie das tun, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Es empfiehlt sich aber, einen Weg zu wählen, der Ihren Arbeitgeber schnell erreicht. Versuchen Sie, die üblichen oder vorgeschriebenen Methoden einzuhalten (zum Beispiel Anruf in der Personalabteilung oder beim direkten Vorgesetzten), bevor Sie inoffizielle Wege einschlagen und etwa Kollegen eine SMS schreiben und darum bitten, beim Arbeitgeber Bescheid zu geben.

2. Ab wann muss ich zum Arzt?

Das Gesetz sieht vor, dass ab dem vierten Tag der Krankheit dem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorgelegt werden muss. In Ihrem Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag kann diese Frage jedoch auch anders geregelt sein; unter Umständen müssen Sie schon für den ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Auch durch eine Anweisung des Arbeitgebers kann etwas anderes angeordnet werden. Erkundigen Sie sich, welche Regelung in Ihrem Fall gilt. Ob im Tarifvertrag andere Regelungen gelten, kann Ihnen Ihr Betriebsrat oder Ihre Gewerkschaft sagen.

3. Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber mir nicht glaubt, dass ich arbeitsunfähig bin?

Wenn Ihnen Ihr Arzt bescheinigt hat, dass Sie arbeitsunfähig sind, gibt es für Ihren Arbeitgeber keinen Grund daran zu zweifeln. Mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erklärt der Arzt, dass er Sie untersucht hat und festgestellt hat, dass Sie für die Arbeit, zu der Sie arbeitsvertraglich verpflichtet sind, gesundheitlich nicht in der Lage sind (Deswegen muss Ihr Arzt Sie auch fragen, welchen Beruf Sie haben). Diese Feststellung ist so leicht erst mal nicht zu erschüttern. Er kann auch nicht den Betriebsarzt beauftragen, die Krankschreibung zu überprüfen. Zweifelt der Arbeitgeber daran, dass die Krankschreibung gerechtfertigt ist, hat er allerdings die Möglichkeit, seine Zweifel bei der Krankenkasse anzuzeigen. Diese kann dann ihren medizinischen Dienst beauftragen, die Krankschreibung zu überprüfen.

4. Muss ich meinem Arbeitgeber mitteilen, was für eine Krankheit ich habe?

Gegen Ihren Willen hat der Arbeitgeber keinen Anspruch darauf zu erfahren, welche Krankheit Sie haben. Deshalb ist auf dem für den Arbeitgeber bestimmten Teil der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung keine Diagnose angegeben. Wenn Sie Ihrem Arbeitgeber mitteilen, an welcher Krankheit Sie leiden, sollten Sie bedenken, dass Ihr Arbeitgeber diese Information auch zu Ihrem Nachteil nutzen kann.

5. Wer bezahlt mich, wenn ich krank bin?

In den ersten sechs Wochen der Krankheit ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen Ihr Arbeitsentgelt fortzuzahlen, wenn Ihr Arbeitsverhältnis länger als vier Wochen bestanden hat. Sie erhalten also exakt den gleichen Nettolohn, wie wenn Sie arbeitsfähig wären und gearbeitet hätten. Nach sechs Wochen endet diese Pflicht des Arbeitgebers. Ab der siebten Woche haben Sie Anspruch auf Krankengeld. Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse und wird maximal für 78 Wochen gezahlt. Krankengeld erhalten Sie auch, wenn Ihr Arbeitgeber sich zu Unrecht weigert, Ihnen in den ersten sechs Wochen Entgeltfortzahlung zu leisten. Bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Arbeitsunfalls tritt das Verletztengeld an die Stelle des Krankengeldes. Es wird von der Berufsgenossenschaft gezahlt und anders berechnet als das Krankengeld; in der Regel ist es etwas höher als das Krankengeld.

6. Bekomme ich auch als Teilzeitkraft und geringfügig Beschäftigter Entgeltfortzahlung?

Ja. Teilzeitarbeitsverhältnisse und geringfügige Beschäftigungsverhältnisse sind ganz normale Arbeitsverhältnisse und fallen natürlich auch unter die Entgeltfortzahlung. Die Arbeitszeit, die aufgrund der Krankheit ausgefallen ist, muss vergütet werden, als wäre sie geleistet worden. Die Arbeit muss auch nicht nachgearbeitet werden. Geringfügig Beschäftigte haben allerdings keinen Anspruch auf Krankengeld, weil die geringfügige Beschäftigung kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis ist.

7. Was ist zu beachten, wenn ich im Urlaub krank bin?

Wer krank ist, kann sich nicht erholen. Wer im Urlaub krank ist, verbraucht daher an den Tagen, für die er eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorweisen kann, seinen Jahresurlaub nicht. Er darf in diesem Fall aber nicht einfach seinen Urlaub verlängern, sondern muss wieder zur Arbeit kommen, wenn der bewilligte Urlaub endet.

8. Kann ich auch während meiner Krankheit gekündigt werden?

Ja. Es gibt kein Verbot, eine Kündigung während der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers auszusprechen.

9. Kann ich wegen meiner Krankheit gekündigt werden?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis wegen der Krankheit des Arbeitnehmers aus personenbedingten Gründen kündigen. Diese Bedingungen sind allerdings recht eng gefasst, weil der Arbeitnehmer nichts dafür kann, dass er krank ist. Die Hürden sind hierfür verhältnismäßig hoch. Als Faustformel gilt, dass ein Arbeitgeber sechs Wochen Lohnfortzahlung im Jahr noch hinnehmen muss. Dass der Krankenstand bei einem Arbeitnehmer höher ist als im Betriebsdurchschnitt, rechtfertigt zum Beispiel keine Kündigung.