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Fragen & Antworten
Ratgeber

Fragen und Antworten

 
 
Kurz und bündig: Wir beantworten häufig auftretende Fragen aus den wichtigsten Bereichen des Arbeits- und Sozialrechts wie Arbeitsunfallrecht, Teilzeit , Pausen oder Schwerbehindertenrecht. Ideal auch für einen schnellen Einstieg in eine bestimmte Rechtsmaterie.
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Arbeitsvertrag

1. Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Ja, dieser Anspruch ist gesetzlich geregelt und kann auch nicht ausgeschlossen werden.

2. Wann habe ich diesen Anspruch?

Der Anspruch entsteht mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses

3. Wie lange habe ich diesen Anspruch?

Der Anspruch richtet sich nach der sog. allgemeinen Verjährung, d.h. der Anspruch auf Zeugniserteilung verjährt in drei Jahren. Wenn also der AG nicht automatisch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis erteilt, dann sollte man nicht unnötig zögern, diesen Anspruch geltend zu machen. Derr Anspruch kann auch früher untergehen, wenn z.B. tarifvertragliche Ausschlussfristen dies vorsehen.

4. Was ist ein sog. einfaches Zeugnis?

Ein einfaches Zeugnis enthält, wie es sein Name schon verrät, nur Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit.

5. Was ist ein sog. qualifiziertes Zeugnis?

Dieses enthält zusätzlich zu den oben genannten Angaben noch Angaben, die sich auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis erstrecken

6. Auf welche Formalien muss beim Arbeitszeugnis geachtet werden?

Es muss auf Firmenpapier verfasst sein, Ort und Datum enthalten und der AG muss es eigenhändig unterschreiben. Zudem muss es die Form wahren, also keine Flecken oder Knicke haben.

7. Was ist der sog. Zeugniscode?

Mittleerweile hat sich ein sog. Zeugniscode durch die AG entwickelt. Darunter versteht man die Zeugnisformulierungen der AG, die für einen Laien nicht auf den ersten Blick erkennbar sind und die oft, obwohl sie neutral wirken, eigentlich negativ sind. Man sollte das Zeugnis deshalb immer von einem Experten prüfen lassen.

8. Was ist ein sog. Zwischenzeugnis?

Wie der Name schon sagt, wird diese Zeugnis noch während das Arbeitsverhältnis besteht, erteilt. Einen Anspruch auf Erteilung dieses Zeugnisses hat der AN nur unter bestimmten Voraussetzungen.

9. Was mache ich, wenn mir der Arbeitgeber kein Arbeitszeugnis erteilt?

Dann kann ich ihn auf Erteilung verklagen.

10. Habe ich einen Anspruch auf die Korrektur meines Arbeitszeugnisses?

Ja, dieser Anspruch besteht, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, d.h., wenn mich der AG ungerechtfertigt im Zeugnis zu schlecht beurteilt hat. Hierfür trage ich aber die Beweislast