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Zwei Frauen in Business-Kleidung stehen im Freien und unterhalten sich. Im Hintergrund sind einige Personen sichtbar, die in einer urbanen Umgebung spazieren gehen. Die Frauen erscheinen freundlich und engagiert in ihrer Unterhaltung.

Im Auftrag der Gewerkschaften

In allen Belangen des Arbeitsrechts und der sozialrechtlichen Fürsorge sind Gewerkschaftsmitglieder rechtlich abgesichert. Dafür setzen sich unsere Jurist*innen im Auftrag der Gewerkschaften ein und sorgen vor Gericht und bei Behörden für die Durchsetzung der individuellen Ansprüche.

Rechtsvertretung für Gewerkschaftsmitglieder

Bei Problemen mit dem Arbeitgeber oder Behörden gehen Gewerkschaftsmitglieder zunächst auf ihre Ansprechpartner*innen in der zuständigen Gewerkschaft zu. Diese schätzen die Situationen ein und führen eine erste Beratung durch. Sollte eine gerichtliche oder außergerichtliche Auseinandersetzung unvermeidlich sein, geben sie den Fall an unsere Jurist*innen weiter. Unsere Mitarbeiter*innen legen gemeinsam mit den Betroffenen eine Strategie fest – und führen den Prozess vor Gericht oder das Widerspruchsverfahren bei Behörden.

Persönliche Betreuung, die den Unterschied macht

„Als ich vor einer scheinbar ausweglosen Situation stand, fand ich im DGB Rechtsschutz mehr als nur juristische Unterstützung. Hier bin ich keine Nummer, sondern eine Person, deren Probleme ernst genommen werden. Das Team vom DGB Rechtsschutz stand mir bei meinen individuellen Themen kompetent zur Seite. Mir wurde auf Augenhöhe mit Verständnis und emotionalem Beistand begegnet. Sie haben mir gezeigt, dass es immer Lösungen gibt, und haben mir geholfen, zu meinem Recht zu kommen.“

Marion Veith
Mandantin

Partner der Gewerkschaften

Gewerkschaftlicher Rechtsschutz ist gelebte Solidarität. Seit jeher nutzen gewerkschaftliche Organisationen die Mittel des Rechts. Daraus sind Arbeitsstandards entstanden, die weit über gesetzliche Regelungen gehen. Mit ihrem politischen Einfluss setzen sich Gewerkschaften dafür ein, den sozialen Frieden innerhalb der Arbeitswelt und der Gesellschaft zu bewahren. Dafür nutzen sie auch kollektivrechtliche Regelungen wie Tarifverträge, die vor allem dort greifen, wo die Gesetzgebung nicht ausreicht. Seit 1998 hilft der DGB Rechtsschutz dabei, dieses Recht durchzusetzen. Wir sind fester Partner des DGB und seiner Gewerkschaften.

Gemeinsam stärker für die Rechte von Arbeitnehmer*innen

„Als Rechtsschutzverantwortliche der IG BAU Rheinland leite ich ein Team von sechs Mitarbeiter*innen. Unsere Hauptaufgabe ist es, unsere Mitglieder in Rechtsfragen zu beraten und ihre Ansprüche durchzusetzen. In unserer Gewerkschaft sind wir überzeugt: Gemeinsam sind wir stark! Deshalb arbeiten wir eng mit dem DGB Rechtsschutz zusammen. Dieser Partner unterstützt uns bei der Durchsetzung der Ansprüche unserer Mitglieder und bietet wertvolle Schulungen sowie Beratung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Die Zusammenarbeit mit dem DGB Rechtsschutz ermöglicht es uns, noch entschiedener für die Interessen unserer Mitglieder einzutreten. Seine Expertise im Arbeitsrecht schätzen wir sehr, da sie uns hilft, unsere Mitglieder optimal zu schützen. Gemeinsam kämpfen wir für eine gerechtere Arbeitswelt an der Seite unserer Mitglieder!‘‘

Hanna Baraka
Rechtsschutzverantwortliche Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Region Rheinland

An der Seite von Betriebsräten

Als Vertretung der Beschäftigten in den Betrieben haben Betriebsräte einen entscheidenden Einfluss auf die Arbeit, wie wir sie kennen. Die Mitglieder dieser Gremien haben besondere Rechte, die im Betriebsverfassungsgesetz geregelt sind. Doch nicht nur auf diesem Rechtsgebiet müssen die ersten Ansprechpartner*innen für Beschäftigte im Betrieb viel wissen. Wir stehen Betriebsratsmitgliedern mit Rat und Tat bei allen Fragen rund um das Arbeits- und Sozialrecht zur Seite.

Effektive Betriebsratsarbeit mit Recht

„In meiner Aufgabe als Betriebsrat ist es mir wichtig, die Interessen der Mitarbeitenden in unserem Unternehmen wirksam zu vertreten. Hierbei kommt es immer wieder mal zu unterschiedlichen Meinungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber bezüglich der rechtlichen Auslegung verschiedener Gesetze, die für uns als Betriebsrat und für die Belegschaft wichtig sind. Da ich jedoch bemüht bin, beiden Seiten gerecht zu werden, ohne meine persönliche Position im Unternehmen zu vernachlässigen, steht mir der DGB Rechtsschutz bei der rechtlichen Auslegung verschiedener Gesetze immer unterstützend zur Seite. So kann ich jederzeit auf kompetente Beratung zählen.“

Thomas Nossek
Works Council
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