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Zwei Juristen stehen in dem Vorraum eines Gerichts und unterhalten sich. Der Mann hält eine Akte, während die Frau mit gestikulierenden Händen spricht. Die Atmosphäre wirkt professionell und freundlich.

Umfassende Erfahrung

Bei jährlich rund 120.000 Verfahren leisten unsere Mitarbeiter*innen einen bedeutenden Beitrag für die Gesellschaft. Denn hinter jedem erfolgreich beendeten Rechtsstreit steht mehr Sicherheit für unsere Mandant*innen. Als gewerkschaftlicher Rechtsschutz verfolgen wir keine wirtschaftlichen Interessen: Gewerkschaftsmitglieder erhalten in unseren Büros eine Beratung und Vertretung, die allein an ihren Bedürfnissen ausgerichtet ist.

Unsere Jurist*innen teilen ihr Wissen unter anderem durch Qualifizierungsangebote für Betriebs- und Personalräte sowie Schulungsveranstaltungen für ehrenamtliche Richter*innen. Auf zahlreichen Netzwerkveranstaltungen bringen wir unsere Erfahrungen aus der Rechtspraxis ein und gestalten damit die rechtspolitische Entwicklung von morgen mit.

Arbeitsrecht

Vom Arbeitsvertrag bis zum Kündigungsschutz, von der Berufsausbildung bis zum Urlaubsanspruch: Der Schutz der Arbeitnehmer*innen vor ungerechter Behandlung ist durch zahlreiche Bestimmungen im deutschen Arbeitsrecht geregelt. Diese Rechte ohne juristischen Beistand alleine durchzusetzen ist schwierig. Auseinandersetzungen zwischen Beschäftigten und deren Arbeitgebern landen immer wieder vor den Gerichten.

Wir beraten, unterstützen und vertreten Gewerkschaftsmitglieder in sämtlichen arbeitsrechtlichen Streitfällen – durch alle Instanzen. Das betrifft unter anderem Kündigungsschutzverfahren, Rechtsstreite wegen Lohn- und Gehaltsansprüche, Streitigkeiten rund um die betriebliche Altersversorgung oder über das Arbeitszeugnis. Das ist unser Beitrag, um das Ungleichgewicht zwischen Beschäftigten und ihren Arbeitgebern auszugleichen.

Im Arbeitsrecht wird zwischen Individualarbeitsrecht und kollektivem Arbeitsrecht unterschieden. Das Individualarbeitsrecht befasst sich mit dem Verhältnis von einzelnen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgebern, das kollektive Arbeitsrecht regelt das Verhältnis von Betriebs- und Personalräten oder Gewerkschaften einerseits und Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern andererseits. 

Mit unserem Kompetenzcenter Kollektives Arbeitsrecht unterstützen wir die Mitglieder der DGB-Gewerkschaften, Betriebsräte (BR), Schwerbehindertenvertretungen (SBV) und Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) in zentralen Themen der Mitbestimmung und Tarifpolitik. Unsere Expert*innen helfen bei Fragen zu Arbeitskämpfen und einstweiligen Verfahren im Rahmen von Tarifauseinandersetzungen. Wir geben Schulungen und referieren auf Fachveranstaltung zum Beispiel zur Abwehr von Union Busting oder bei Angriffen auf Mitbestimmungsgremien.

Über unser Kompetenzcenter Insolvenzrecht stehen wir an der Seite von Beschäftigten sowie Betriebs- und Personalräten, die von einer Insolvenz betroffen sind. Wir helfen, die damit einhergehenden Rechtsfragen zu beantworten, u.a. zum Insolvenzgeld oder zu Forderungsanmeldungen, und unterstützen Betriebsräte bei deren Aufgaben in Gläubigerausschüssen.

Sozialrecht

Auch bei sozialrechtlichen Auseinandersetzungen mit Trägern der Renten-, Kranken- und Unfallversicherung sowie der Arbeitsförderung und mit den Jobcentern stehen wir Gewerkschaftsmitgliedern zur Seite. Vor den Sozialgerichten leisten wir unseren Beitrag, damit unsere Mandant*innen einen menschenwürdigen Lebensstandard erreichen können. Das Sozialstaatprinzip ist im Grundgesetz festgehalten und umfasst viele Leistungen: bei Krankheit und bei Behinderung, in der Ausbildung wie im Alter, bei Arbeitslosigkeit und Altersarmut, bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit. Wir setzen uns dafür ein, dass Gewerkschaftsmitglieder gerecht behandelt werden.

In unserem Kompetenzcenter Berufskrankheiten beschäftigen sich spezialisierte Jurist*innen aus allen Regionen mit den Rechtsfragen rund um Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle. Nicht nur die Art einer Erkrankung und deren Folgen, sondern auch deren Ursache muss feststehen, um Leistungen der Berufsgenossenschaft im Streitfall durchsetzen zu können. Denn die Berufsgenossenschaft ist zu Leistungen nur verpflichtet, wenn die versicherte Tätigkeit, die schädigenden Einwirkungen sowie die Erkrankung voll umfänglich nachgewiesen sind. Die sich daraus ergebenden arbeitstechnischen und medizinischen Fragestellungen sind in der Regel komplex und setzen Vorkenntnisse voraus, die eine ständige Befassung mit diesem Rechtsgebiet erforderlich machen. Unser Team besteht aus über 20 Expert*innen.

Beamtenrecht

Vor den Verwaltungsgerichten unterstützen wir Beamt*innen, die Mitglieder von DGB-Gewerkschaften sind, bei Streitigkeiten rund um das öffentliche Dienstrecht. Wir führen außerdem verwaltungsrechtliche Verfahren gegen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, zum Beispiel wenn Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung im Anschluss an die Ausbildung nicht in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden.

Wir setzen uns für die Belange von Beamt*innen und Personalräten ein. Das gilt in Disziplinarverfahren, bei Dienstunfällen, aber auch bezogen auf Fragen der Besoldung, Versorgung und Beihilfe. Daneben bedarf es vieler Verfahren im Eilrechtsschutz bei Beförderungsstreitigkeiten oder auch zur Sicherstellung von Rechten bei Versetzung oder Abordnung.

75 Kolleg*innen bilden unser Kompetenzcenter Beamtenrecht. Sie führen Verfahren rund um laufende und ruhende Beamtenverhältnisse und gehen auch sozialrechtlichen Fragen zum Beispiel bei Schwerbehinderung oder Gleichstellung nach. Wir beraten Gewerkschaften und stellen durch eigene Weiterbildung sicher, auf aktuelle Entwicklungen vorbereitet zu sein. Bei gewerkschaftlichen Veranstaltungen und anderen Schulungen teilen wir unser Wissen.

Bis zu den höchsten Gerichten

Kommt es zu Auseinandersetzungen vor Gericht, vertreten wir die Gewerkschaftsmitglieder vor den Arbeits-, Sozial- oder Verwaltungsgerichten. Mit dem Gewerkschaftlichen Centrum für Revision und Europäisches Recht der DGB Rechtsschutz GmbH in Kassel vertreten wir unsere Mandant*innen vor dem Bundesarbeitsgericht, dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundessozialgericht. Und wenn nötig, führen wir Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Mit dem Gewerkschaftlichen Centrum hat der DGB Rechtsschutz im Jahr 2007 eine führende Institution geschaffen, die die Interessen von Arbeitnehmer*innen in die höchsten Entscheidungsgremien in Deutschland und Europa vertritt.

Unsere Juristinnen und Juristen haben in den vergangenen Jahren wegweisende Entscheidungen für die DGB-Gewerkschaften und deren Mitglieder erstritten. Ob für mehr Rechte von Leiharbeitnehmer*innen oder bei der genauen Ausgestaltung von Regelungen zum Mindestlohn: sowohl im Arbeits- als auch Sozialrecht hat das Gewerkschaftliche Centrum mehrfach Musterprozesse geführt, die zu Gesetzesänderungen geführt haben. Auch für Betriebsräte und deren rechtliche Stellung sowie für die Auslegung von Tarifverträgen haben die Jurist*innen zahlreiche Erfolge erzielt. Außerdem haben die Kolleg*innen erfolgreiche Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg geführt, der über die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention wacht.

Prof. Dr. Thomas Klebe  Aufsichtsratsvorsitzender
Prof. Dr. Thomas Klebe Aufsichtsratsvorsitzender

„Als Aufsichtsratsvorsitzender möchte ich dazu beitragen, dass der DGB Rechtsschutz kontinuierlich verbessert wird und die Beschäftigten die Anerkennung erhalten, die sie verdienen. Die Organisation ist heute professioneller und spezialisierter denn je aufgestellt. Die größte Stärke liegt in der engen Zusammenarbeit mit Gewerkschaften und Betriebsräten sowie im enormen Erfahrungsschatz. Das ist ein echtes Alleinstellungsmerkmal und ein starkes Argument für den Gewerkschaftsbeitritt.“

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