Vom Arbeitsvertrag bis zum Kündigungsschutz, von der Berufsausbildung bis zum Urlaubsanspruch: Der Schutz der Arbeitnehmer*innen vor ungerechter Behandlung ist durch zahlreiche Bestimmungen im deutschen Arbeitsrecht geregelt. Diese Rechte ohne juristischen Beistand alleine durchzusetzen ist schwierig. Auseinandersetzungen zwischen Beschäftigten und deren Arbeitgebern landen immer wieder vor den Gerichten.
Wir beraten, unterstützen und vertreten Gewerkschaftsmitglieder in sämtlichen arbeitsrechtlichen Streitfällen – durch alle Instanzen. Das betrifft unter anderem Kündigungsschutzverfahren, Rechtsstreite wegen Lohn- und Gehaltsansprüche, Streitigkeiten rund um die betriebliche Altersversorgung oder über das Arbeitszeugnis. Das ist unser Beitrag, um das Ungleichgewicht zwischen Beschäftigten und ihren Arbeitgebern auszugleichen.
Im Arbeitsrecht wird zwischen Individualarbeitsrecht und kollektivem Arbeitsrecht unterschieden. Das Individualarbeitsrecht befasst sich mit dem Verhältnis von einzelnen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgebern, das kollektive Arbeitsrecht regelt das Verhältnis von Betriebs- und Personalräten oder Gewerkschaften einerseits und Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern andererseits.
Mit unserem Kompetenzcenter Kollektives Arbeitsrecht unterstützen wir die Mitglieder der DGB-Gewerkschaften, Betriebsräte (BR), Schwerbehindertenvertretungen (SBV) und Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) in zentralen Themen der Mitbestimmung und Tarifpolitik. Unsere Expert*innen helfen bei Fragen zu Arbeitskämpfen und einstweiligen Verfahren im Rahmen von Tarifauseinandersetzungen. Wir geben Schulungen und referieren auf Fachveranstaltung zum Beispiel zur Abwehr von Union Busting oder bei Angriffen auf Mitbestimmungsgremien.
Über unser Kompetenzcenter Insolvenzrecht stehen wir an der Seite von Beschäftigten sowie Betriebs- und Personalräten, die von einer Insolvenz betroffen sind. Wir helfen, die damit einhergehenden Rechtsfragen zu beantworten, u.a. zum Insolvenzgeld oder zu Forderungsanmeldungen, und unterstützen Betriebsräte bei deren Aufgaben in Gläubigerausschüssen.