Forum Arbeitsrecht Berlin - Betriebsvereinbarungsoffenheit von Arbeitsverträgen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
wir laden ein zur ersten Veranstaltung des Forums Arbeitsrecht im Jahr 2019:
Am:
Dienstag, den 19. Februar 2019
Um: 19:00 Uhr,
In: den Räumen des DGB-Rechtsschutzes,
Genthiner Straße 35, 10785 Berlin.
wird zum Thema:
„Die „Betriebsvereinbarungsoffenheit“ von Arbeitsverträgen nach den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes vom 05.03.2013 (1 AZR 417/12) und vom 11.04.2018 (4 AZR 119/17)“
Malte Creutzfeldt, Richter am Bundearbeitsgericht a.D.
referieren.
Grundsätzlich gilt das Günstigkeitsprinzip bei unterschiedlichen Regelungen in Arbeitsvertrag und Betriebsvereinbarung. In seiner Entscheidung vom 05.03.2013 hat der 1. Senat des Bundesarbeitsgerichtes jedoch erstmals eine sehr weitgehende „Betriebsvereinbarungsoffenheit“ von Arbeitsverträgen angenommen. Durch die Betriebsvereinbarung wird so selbst eine günstigere Regelung im Arbeitsvertrag abgelöst. Diese „Betriebsvereinbarungsoffenheit“ soll zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sogar konkludent vereinbart worden sein, wenn die Regelungen im Arbeitsvertrag als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) anzusehen sind.
Mit seiner Entscheidung vom 11.04.2018 hat der 4. Senat nun zumindest für arbeitsvertragliche Bezugnahmeklauseln auf Tarifverträge die „konkludente Betriebsvereinbarungsoffenheit“ abgelehnt. Es stellt sich die Frage, ob dies auch auf andere Regelungen im Arbeitsvertrag übertragbar ist und das Günstigkeitsprinzip wieder Anwendung findet.
Malte Creutzfeldt war bis zum 30. September 2018 stellvertretender Vorsitzender des 4. Senats des Bundesarbeitsgerichtes.
Wir freuen uns wieder über Ihr/Euer zahlreiches Erscheinen und eine lebhafte Auseinandersetzung über das Thema, das wohl auch in Zukunft erhebliche praktische Bedeutung haben wird.
Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes vom
und vom
hier schon einmal vorab im Volltext
Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. (VDJ)
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Landesbezirk Berlin-Brandenburg