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12.06.2026

Europarechtliches Symposion des BAG: Grundrechte und Sozialpartnerschaft in Europa

Europäischer Grundrechtsschutz, Sozialpartnerdialog und die Zukunft des Arbeitsrechts standen im Fokus des Zwölften Europarechtlichen Symposions des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Der DGB Rechtsschutz brachte seine Erfahrung aus der gewerkschaftlichen Rechtsdurchsetzung in Vorträge und Diskussionen auf höchster arbeitsrechtlicher Ebene ein.

Vertreter*innen aus Justiz, Wissenschaft, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und Politik kamen am 11. und 12. Juni 2026 beim BAG in Erfurt zusammen. Das gemeinsam mit dem Deutschen Arbeitsgerichtsverband veranstaltete Symposion zählt zu den wichtigsten Foren für den Austausch über aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht. In diesem Jahr stand es unter dem Leitthema „Europäischer Gerichtsverbund – Verfassungsrecht in Deutschland und Europa“.

Bereits die Eröffnung setzte starke Akzente: Inken Gallner, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, sprach über die Bedeutung von Hoffnung und demokratischem Zusammenhalt. Es folgten Vorträge von Professor Dr. Thomas von Danwitz, Vizepräsident des Gerichtshofs der Europäischen Union, und Professor Dr. Martin Eifert, Richter des Bundesverfassungsgerichts. Zentrale Themen waren die Grundlagen des europäischen Grundrechtsschutzes und die Rolle der Gerichte im europäischen Rechtsraum. Professor Dr. Adam Sagan von der Universität Bayreuth setzte mit seinem Beitrag zur Tarifautonomie zwischen Entgeltgleichheit und Entgelttransparenz wichtige Impulse.

 

Expertise für den europäischen Rechtsdialog

Der DGB Rechtsschutz gestaltete das Symposion aktiv mit: Angelika Kapeller, Leiterin des Gewerkschaftlichen Centrums für Revision und Europäisches Recht, sprach zum Thema „Effektiver Rechtsschutz und Artikel 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union“. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie Beschäftigte ihre Rechte im europäischen Mehrebenensystem wirksam durchsetzen können und welche Anforderungen sich daraus für die Arbeitsgerichtsbarkeit ergeben.

Anschließend wirkte Angelika Kapeller an einer Podiumsdiskussion zur Arbeit der Sozialpartner auf europäischer Ebene mit. Gemeinsam mit Isabel Eder vom DGB-Bundesvorstand sowie zwei Vertretern der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände diskutierte sie aktuelle Herausforderungen des europäischen sozialen Dialogs und ordnete Perspektiven rechtlich ein.

 

Austausch mit Akteur*innen des Arbeitsrechts

Neben den Fachvorträgen bot das Symposion vielfältige Möglichkeiten zum Austausch. Für den DGB Rechtsschutz nahmen zum Beispiel auch Geschäftsführerin Eva Pulfrich, Abteilungsleiterin Recht/Finanzen Natalia Hoffmann und Abteilungsleiter Personal Matthias Beckmann teil. Auch zahlreiche Kolleg*innen aus den DGB-Gewerkschaften waren vor Ort. Die Gespräche mit Vertreter*innen der Arbeitsgerichtsbarkeit, der Wissenschaft sowie der Sozialpartner machten deutlich, wie eng europäische Rechtsetzung, gerichtliche Praxis und gewerkschaftliche Rechtsdurchsetzung miteinander verbunden sind.

Das Europarechtliche Symposion zeigte erneut, wie wichtig die Erfahrungen aus der arbeitsgerichtlichen Praxis für die Weiterentwicklung des europäischen Arbeitsrechts sind. Der DGB Rechtsschutz bringt diese Perspektive regelmäßig in die fachliche Debatte ein.

Weitere Informationen und die bewegende Rede von Inken Gallner finden sich auf der Internetseite des BAG:
https://www.bundesarbeitsgericht.de/aktuelles-und-veranstaltungen/europarechtliches-symposion
 

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