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Medienecho
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21.05.2026

„Dieses Verfahren hat das kirchliche Arbeitsrecht dauerhaft verändert“

Mit dem Verfahren um Vera Egenberger wurde grundlegend geklärt, wann kirchliche Arbeitgeber die Zugehörigkeit zu einer Kirche verlangen dürfen. Auch die endgültige BAG-Entscheidung vom 21. Mai 2026 ändert nichts an der Bedeutung des Verfahrens für den Diskriminierungsschutz im Arbeitsleben.

Im Mittelpunkt stand die Frage, unter welchen Voraussetzungen kirchliche Arbeitgeber Bewerber*innen wegen fehlender Kirchenmitgliedschaft ablehnen dürfen. Vera Egenberger hatte sich auf eine Referentenstelle beim Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung beworben. Voraussetzung war die Mitgliedschaft in einer evangelischen oder anderen ACK-Kirche (Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen). Die konfessionslose Sozialpädagogin wurde nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.

Nach jahrelangen Prozessen vor deutschen Gerichten, dem Europäischen Gerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) den Rechtsstreit am 21. Mai 2026 endgültig entschieden. Für Vera Egenberger nahm das Verfahren zwar keinen unmittelbar erfolgreichen Ausgang, dennoch bleibt es ein Meilenstein für den Diskriminierungsschutz gegenüber kirchlichen Arbeitgebern. Denn inzwischen ist klargestellt: Die Zugehörigkeit zu einer Kirche darf nur verlangt werden, wenn sie für die konkrete Tätigkeit wesentlich ist.

„Vera Egenberger hat den Diskriminierungsschutz von Arbeitnehmer*innen gegenüber kirchlichen Arbeitgebern nachhaltig gestärkt“, betont Angelika Kapeller, Leiterin des Gewerkschaftlichen Centrums für Revision und Europäisches Recht im DGB Rechtsschutz und Prozessvertreterin von Vera Egenberger. „Die Kirchen mussten ihre Einstellungsvoraussetzungen anpassen – pauschale Anforderungen an die Konfession sind heute nicht mehr zulässig. Dieses Verfahren hat das kirchliche Arbeitsrecht dauerhaft verändert. Für ihr außergewöhnliches Engagement und ihr jahrelanges Durchhaltevermögen gebührt Vera Egenberger großer Dank!“

Mehr zum Urteil berichtet die Legal Tribune Online:
Fall Egenberger vorm BAG: Die Kirche hat nicht diskriminiert

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