• In der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit wirken ehrenamtliche Richter*innen an der Rechtsprechung mit. Dies gilt für alle Instanzen
  • Nur der DGB Rechtsschutz führt in Zusammenarbeit mit dem DGB bundesweit Schulungsveranstaltungen für ehrenamtliche Richter*innen durch
  • Diese Fortbildungen werden von hochqualifizierten Juristen und Juristinnen der DGB Rechtsschutz GmbH geleitet
  • Die ehrenamtlichen Richter*innen haben das gleiche Stimmrecht wie die Berufsrichter. Sie sind also nicht nur beratend tätig, sondern entscheiden gleichberechtigt mit.
  • Wenn sie Interesse am Amt des ehrenamtlichen Richters oder einer Schulung haben:

Erkundigen sie sich bei ihrer Gewerkschaft oder beim DGB Rechtsschutz

Sehen Sie hierzu unseren informativen Kurzfilm:

Hier gehts zu unserem Beitrag: FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema „Ehrenamtliche Richter“