Was ist ein Werkvertrag?

Das ist ein Vertrag, bei dem sich der Auftragnehmer (Hersteller) verpflichtet, ein Werk gegen Zahlung (Werklohn) durch den Auftraggeber (Besteller) herzustellen. Im Werkvertrag wird die Arbeit nach dem Ergebnis (Werk) beurteilt und nicht nach dem Aufwand der geleisteten Arbeit.

Bei einem Werkvertrag beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer, in der Regel eine Firma, mit der Erstellung eines Werks. Die Werkvertragsfirma ist verpflichtet, das zugesagte Werk zum vereinbarten Preis mit dem Besteller herzustellen. So regelt es Paragraf 631 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Das Herstellen oder Verändern einer Sache kann ebenfalls ein Werk umfassen. Klassisches Beispiel: Eine Handwerksfirma erhält den Auftrag, eine neue Heizungsanlage im Büro einzubauen - oder die alte Heizungsanlage zu reparieren.

Die beauftragte Werkvertragsfirma handelt dabei unternehmerisch selbstständig. Sie entscheidet selbst, wie, mit wie vielen Leuten und mit welchem Zeitaufwand sie die Arbeit erledigt. Sie verwendet dabei eigene Arbeitsmittel. Und sie ist auch allein verantwortlich und somit haftbar für das Endergebnis. Der Auftraggeber zahlt am Ende den vereinbarten Preis für das vereinbarte Ergebnis - und nicht für Arbeitskräfte oder Arbeitszeit.

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