Die 13 gilt allgemein als Unglückszahl, der Bundesarbeitsminister möchte sie deshalb nicht für ein Gesetz verwenden. Copyright by melosine1302/fotolia
Die 13 gilt allgemein als Unglückszahl, der Bundesarbeitsminister möchte sie deshalb nicht für ein Gesetz verwenden. Copyright by melosine1302/fotolia

Im Berliner Politikbetrieb wird derzeit offenbar verstärkt Wert auf die Namensgebung von Gesetzen gelegt. Bundesfamilienministerin Giffey gibt ihren Gesetzesvorhaben bewusst volkstümliche Namen wie „Gute-KiTa-Gesetz“ oder „Starke-Familien-Gesetz“. Arbeitsminister Heil hingegen bemüht sich, eine Unglückszahl im Gesetz zu vermeiden.
 

Kein SGB XIII

Der Minister lässt derzeit einen Entwurf zu einem neuen Sozialgesetzbuch erarbeiten. Ein Referentenentwurf liegt bereits vor. Dieser trägt nach Informationen des Ministeriums den Titel SGB XIV (14). Das Gesetz soll dem SGB XII (12) folgen, das die Sozialhilfe regelt.
 
Das neue SGB XIV soll den gesamten Bereich der Opferentschädigung zusammenfassen. Das Bundeskabinett soll sich im Frühjahr mit dem Entwurf befassen. Die Benennung geht nach Angaben des Ministeriums auch auf Forderungen von Opferverbänden zurück.
 
Die Zahl 13 gilt allgemein als Unglückszahl, weil sie das harmonische Zwölfersystem überschreitet, das sich beispielsweise in der Zahl der Stunden, Monate, aber auch in der Flagge der Europäischen Union widerspiegelt. Sie wurde in früheren Zeiten auch „Teufelsdutzend“ genannt.
 

Aberglaube oder politisches Gespür?

Die 13 findet sich in der europäischen Kultur beispielsweise in Märchen („Dornröschen“), in der Krimiliteratur („13 bei Tisch“) und in der Kinderliteratur („Jim Knopf und die Wilde 13“). Man findet sie in Redewendungen („Jetzt schlägt´s 13“) und im Volksglauben (Zahl des Todes im Tarot).
 
Wegen dieser unguten Belegung der Zahl gibt es in manchen Hotels kein Zimmer 13 oder eine 13. Etage, Flugunternehmen verzichten auf Sitzreihen mit dieser Zahl in ihren Flugzeugen, Reedereien auf entsprechende Decks bei ihren Kreuzfahrtschiffen.
 
Tatsächlich würde es befremdlich anmuten, wenn ausgerechnet ein Gesetz, das Opfern eine Entschädigung wegen Verletzungen aufgrund von Angriffen gewähren soll, die landläufig als Unglückszahl bekannte Nummer 13 tragen würde.