DGB informiert über Pflegezeit und Familienpflegezeit
DGB informiert über Pflegezeit und Familienpflegezeit

Am 1. Januar 2015 ist das „Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf in Kraft getreten“, das die Möglichkeiten des Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetzes unter einem Dach mit einem Rechtsanspruch zusammenführen und weiterentwickeln soll, wie dies bereits im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vereinbart worden war. 

Mit diesem Gesetz werden die Möglichkeiten der Freistellung zur Pflege von nahen Angehörigen nach dem Pflege- und Familienpflegezeit, die bislang unabhängig voneinander geregelt waren, abgeändert und stärker miteinander verknüpft. 

Die Rechtsposition der pflegenden Angehörigen wurde zwar durch die Einführung des Rechtsanspruchs auf Familienpflegezeit sowie durch die finanzielle Absicherung der kurzzeitigen Freistellung von bis zu zehn Tagen zur Pflege verbessert. 

Allerdings wurde der Sonderkündigungsschutz für pflegende Angehörige zeitlich eingeschränkt und für die längeren Pflegezeiten ein arbeitgeberseitiges Urlaubskürzungsrecht eingeführt.

Die Broschüre des DGB Bundesvorstandes stellt die Regelungen des Gesetzes dar und erläutert die neuen Möglichkeiten für Beschäftigte.

Die Broschüre „Neue Regeln für die Pflegezeit und Familienpflegezeit nach dem Gesetz zurbesseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“ können sie hier herunterladen.