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Urlaubsplanung: Brückentage 2019

Liegen gesetzliche Feiertage auf einem Donnerstag oder Dienstag, können sich Arbeitnehmer mit nur einem Urlaubstag ein langes Wochenende von vier Tagen sichern. Wir zeigen, für welche Brückentage Sie im Jahr 2019 Ihre Urlaubstage beantragen sollten.

Den Brückentagskalender zum Ausdrucken können Sie hier runterladen: 

Download: DIN A4 (PDF)

Download: DIN A3 (PDF)

Wer hat beim Urlaub Vorrang (Wonach bestimmt sich, wer Urlaub bekommt? - Urlaubsanspruch an Brückentagen - Was, wenn der Urlaub abgelehnt wurde? - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats)



Bundesweite Feiertage mit Brückentag 2019

In allen Bundesländern sind 2019 folgende Brückentage möglich:

Neujahr

Neujahr fällt 2019 auf einen Dienstag, 1.­Januar 2019, so dass sich gleich zu Jahresbeginn ein langes Wochenende ergibt. Brückentag ist - wenn auch noch im alten Jahr - Montag, der 31. Dezember 2018.

Himmelfahrt

Himmelfahrt fällt auf Donnerstag, den 30. Mai 2019. Brückentag ist Freitag, der 31. Mai 2019.

Tag der deutschen Einheit

Der Tag der deutschen Einheit fällt auf Donnerstag, den 3. Oktober 2019. Brückentag ist Freitag, der 4. Oktober 2019.

Weihnachten

Die Weihnachtsfeiertage, 25. und 26. Dezember 2019, fallen auf einen Mittwoch und Donnerstag. Somit ist Freitag, der 27. Dezember 2019 ein Brückentag.



Weitere regionale Feiertage mit Brückentag 2019

In einigen Bundesländern sind 2019 weitere Brückentage möglich:

Baden-Württemberg

Fronleichnam
fällt 2019 auf Donnerstag, den 20. Juni 2019. Brückentag ist Freitag, der 21. Juni 2019.



Bayern

Fronleichnam fällt 2019 auf Donnerstag, den 20. Juni 2019. Brückentag ist Freitag, der 21. Juni 2019.

Friedensfest (nur Augsburg) fällt auf Donnerstag, den 8. August 2019. Brückentag ist Freitag, der 9. August 2019.

Mariä Himmelfahrt fällt auf Donnerstag, den 15. August 2019. Brückentag ist Freitag, der 16. August 2019.



Brandenburg

Der Reformationstag fällt auf Donnerstag, 31. Oktober 2019. Brückentag ist Freitag, der 1. November 2019.



Bremen

Der Reformationstag fällt auf Donnerstag, 31. Oktober 2019. Brückentag ist Freitag, der 1. November 2019.



Hamburg

Der Reformationstag fällt auf Donnerstag, 31. Oktober 2019. Brückentag ist Freitag, der 1. November 2019.



Hessen

Fronleichnam fällt 2019 auf Donnerstag, den 20. Juni 2019. Brückentag ist Freitag, der 21. Juni 2019.



Mecklenburg-Vorpommern

Der Reformationstag fällt auf Donnerstag, 31. Oktober 2019. Brückentag ist Freitag, der 1. November 2019.



Niedersachsen

Der Reformationstag fällt auf Donnerstag, 31. Oktober 2019. Brückentag ist Freitag, der 1. November 2019.



Nordrhein-Westfalen

Fronleichnam fällt 2019 auf Donnerstag, den 20. Juni 2019. Brückentag ist Freitag, der 21. Juni 2019.



Rheinland-Pfalz

Fronleichnam fällt 2019 auf Donnerstag, den 20. Juni 2019. Brückentag ist Freitag, der 21. Juni 2019.



Saarland

Fronleichnam fällt 2019 auf Donnerstag, den 20. Juni 2019. Brückentag ist Freitag, der 21. Juni 2019.

Mariä Himmelfahrt fällt auf Donnerstag, den 15. August 2019. Brückentag ist Freitag, der 16. August 2019.



Sachsen

Fronleichnam* fällt 2019 auf Donnerstag, den 20.Juni 2019. Brückentag ist Freitag, der 21. Juni 2019.

Der Reformationstag fällt auf Donnerstag, 31. Oktober 2019. Brückentag ist Freitag, der 1. November 2019.

*nur in folgenden katholisch geprägten Gemeinden des sorbischen Siedlungsgebietes im Landkreis Bautzen: Bautzen (nur in den Ortsteilen Bolbritz und Salzenforst), Crostwitz, Göda (nur im Ortsteil Prischwitz), Großdubrau (nur im Ortsteil Sdier), Hoyerswerda (nur im Ortsteil Dörgenhausen), Königswartha (nicht im Ortsteil Wartha), Nebelschütz, Neschwitz (nur in den Ortsteilen Neschwitz und Saritsch), Panschwitz-Kuckau, Puschwitz, Räckelwitz, Radibor, Ralbitz-Rosenthal und Wittichenau. Entscheidend ist dabei der Arbeitsort, nicht der Wohnort eines Arbeitnehmers.



Sachsen-Anhalt

Der Reformationstag fällt auf Donnerstag, 31. Oktober 2019. Brückentag ist Freitag, der 1. November 2019.



Schleswig-Holstein

Der Reformationstag fällt auf Donnerstag, 31. Oktober 2019. Brückentag ist Freitag, der 1. November 2019.



Thüringen

Fronleichnam** fällt 2019 auf Donnerstag, den 20. Juni 2019. Brückentag ist Freitag, der 21. Juni 2019.

Der Reformationstag fällt auf Donnerstag, 31. Oktober 2019. Brückentag ist Freitag, der 1. November 2019.

**nur im im Landkreis Eichsfeld sowie in folgenden Gemeinden des Unstrut-Hainich-Kreises und des Wartburgkreises:Anrode (nur in den Ortsteilen Bickenriede und Zella), Brunnhartshausen (nur in den Ortsteilen Föhlritz und Steinberg), Buttlar, Dünwald (nur in den Ortsteilen Beberstedt und Hüpstedt), Geisa, Rodeberg (nur im Ortsteil Struth), Schleid, Südeichsfeld und Zella/Rhön.

Rechtliche Grundlagen

Wonach bestimmt sich, wer Urlaub bekommt?

Wonach bestimmt sich, wer Urlaub bekommt?

Urlaub bekommt, wer ihn beantragt. Denn grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer ihren Urlaub frei wählen. Der Arbeitgeber darf ihn nur verweigern, wenn dem Urlaubswunsch dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die sozial schutzwürdiger sind, entgegenstehen.


Schutzwürdig sind dabei nicht nur Beschäftigte mit schulpflichtigen Kindern, sondern alle, die in ihrer Urlaubsgestaltung nicht völlig frei sind. Wer bislang noch keinen Urlaub hatte, wird ebenfalls demjenigen gegenüber bevorzugt, der schon im Urlaub war.


In vielen Unternehmen wird der Urlaub nach dem Windhund-Prinzip vergeben. Das heißt. dass derjenige zum Zug kommt, der als erstes seinen Urlaub beantragt hat. Als Alternative dazu empfehlen sich Urlaubspläne, bei denen zum Jahresende die Mitarbeiter ansprechen, wer wann Urlaub nimmt.

Urlaubsanspruch an Brückentagen

Auch wenn sich einzelne Urlaubstage an Brückentagen natürlich anbieten: Einen Anspruch auf „Brückentagsfrei“ gibt es nicht. Es mag sich für viele Beschäftigte anders anfühlt, aber Brückentage sind ganz normale Arbeitstage.


Die Brückentage müssen also wie andere Urlaubstage auch unter den Beschäftigten verteilt werden. Ob hier das Windhund-Prinzip gilt, oder man sich kollegial abspricht, richtet sich wiederum nach der betrieblichen Üblichkeit.


Den einmal gewährten Urlaub kann der Arbeitgeber nicht zurücknehmen. Eine Verlegung des genehmigten Urlaubs ist nur im Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer möglich. Nur in ganz besonderen Notfällen, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind und schwere Schäden drohen, kann der Urlaub ausnahmsweise zurückgenommen werden.

Was, wenn der Urlaub abgelehnt wurde?

Wenn der Arbeitgeber den Urlaub ablehnt, muss er dies begründen. „Geht nicht“ reicht dabei als Begründung nicht aus. Er muss konkret benennen, warum der Arbeitnehmer dringend gebraucht wird oder welcher andere Arbeitnehmer aus welchem Grund bevorzugt werden musste.


Kann der Arbeitgeber dies nicht, steht dem Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers nichts im Wege. Er kann seinen Anspruch dann vor Gericht einklagen. Oft geschieht des im Wege der einstweiligen Verfügung, wenn der Urlaub unmittelbar bevor steht.


Um mit einer einstweiligen Verfügung Erfolg zu haben reicht es nicht, dass man allgemein gerne Urlaub haben möchte. Der Arbeitnehmer muss vielmehr begründen, warum er ausgerechnet in dieser Zeit Urlaub machen muss. Bei manchen Arbeitsgerichten muss im Prinzip das Taxi zum Flughafen vor dem Gericht warten, damit die einstweilige Verfügung durchgeht.

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Bei Unternehmen, in denen ein Betriebsrat existiert, hat dieser ein Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird.


In vielen Unternehmen sind die Regeln, wie Urlaub beantragt und gewährt wird, in einer Betriebsvereinbarung festgelegt. Diese kann zum Beispiel bestimmen, dass beantragter Urlaub, der nicht innerhalb von zwei Wochen abgelehnt wird, als genehmigt gilt.


Können sich Unternehmensleitung und Betriebsrat bei Fragen des Urlaubs nicht einigen, kann die Einigungsstelle angerufen werden. Dies gilt auch für die die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer.