30 Jahre genormte Gurken
Am 15. Juni 1988 trat die „Gurkenverordnung“ der Europäischen Union in Kraft.
Die Verordnung Nr. 1677/88/EWG zur Festsetzung von Qualitätsnormen für Gurken teilte die Feldfrüchte nach bestimmten Merkmalen in Güteklassen ein.
Extraklasse-Gurken müssen praktisch gerade sein
Gurken der besten Güteklasse müssen nach der Verordnung von höchster Qualität sein. Sie müssen „gut geformt und praktisch gerade sein (maximale Krümmung: 10 mm auf 10 cm Länge der Gurke).“ Verlangt wird außerdem „eine für die Sorte typische Färbung“ sowie das Fehlen von Fehlern.
Krumme Gurken dürfen keine weiteren Fehler haben
Gerade und leicht gebogene Gurken dürfen sich nach der Verordnung einige - natürlich exakt aufgelistete - Fehler erlauben. „Krumme Gurken hingegen sind nur zulässig, wenn sie ausser leichten Farbfehlern keine anderen Fehler sowie keine andere Verformung als ihre Krümmung aufweisen.“
2009 abgeschafft, aber bis heute befolgt
Die EU hob die Verordnung Ende Juni 2009 wieder auf. Die Vorgaben für die Krümmung von Gurken bestehen aber in Deutschland in der Praxis bis heute fort. Der Grund dafür ist eine schon zuvor bestehende Empfehlung der EU. Auch die Supermarktketten setzen sich dafür ein.
Die „Gurkenverordnung“ ist als Symbol für Regelungswahn und Überregulierung der EU in Erinnerung geblieben.