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Arbeitsrecht und Covid 19

Arbeitsrecht und Covid 19

Arbeitsrechtliche Fragestellungen zum Corona-Virus

Auch in Zeiten der Pandemie gilt das Arbeitsrecht grundsätzlich weiter. Es gibt aber arbeitsrechtliche Probleme, die in „normalen“ Zeiten gar nicht oder nur äußerst selten auftauchen.

1. Was ist ein berufliches Tätigkeitsverbot?

Ist der Arbeitnehmer am Corona-Virus erkrankt, hat er nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz wie jeder Arbeitnehmer den Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Erkrankungen für die Dauer von sechs Wochen. Manchmal auch länger, wenn ein Tarifvertrag das regelt.

Wenn Sie sich mit dem Corona-Virus angesteckt haben, kann Ihnen eine Behörde die Ausübung bestimmter beruflicher Tätigkeiten ganz oder teilweise untersagen. Wenn das der Fall ist, muss der Staat für die Dauer von bis zu sechs Wochen gemäß § 56 Infektionsschutzgesetz Ihrem Arbeitgeber eine Entschädigung in Höhe der Entgeltfortzahlung gewähren, wenn er das beantragt. Das Tätigkeitsverbot kann die Behörde auch schon aussprechen, wenn lediglich der Verdacht einer Infektion besteht.

2. Darf mein Arbeitgeber mich während der Pandemie auf eine Dienstreise schicken?

Die Arbeitspflicht erstreckt sich grundsätzlich auch auf Dienstreisen. Auch hier reicht eine bloße Befürchtung, man könne sich mit einem Virus infizieren, nicht aus, um die Dienstreise zu verweigern.

Etwas anderes gilt, wenn eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorliegt. Reisen in solche Gebiete oder Länder muss der Arbeitnehmer nicht antreten, da eine entsprechende Weisung unbillig wäre.

Zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus fordern derzeit sowohl die Gesundheitsexperten als auch die politisch Verantwortlichen dazu auf, Reisetätigkeiten auf das Nötigste zu beschränken. Deshalb könnte auch die Anordnung einer Dienstreise durch den Arbeitgeber „unbillig“ sein, weil er die Interessen des Beschäftigten nicht hinreichend berücksichtigt. Auf diesem Hintergrund sollten Sie das Gespräch mit Ihrem Chef suchen. Dieser dürfte auch kein Interesse daran haben, dass Sie sich einer erhöhten Gefahr aussetzen, sich mit dem Virus zu infizieren.