dgb-logo
Veranstaltungen

Veranstaltung des DGB Rechtsschutzes

Forum Arbeitsrecht Berlin

Unterlassungsanspruch des Betriebsrates bei der Durchführung von Betriebsänderungen vor Abschluss eines Interessenausgleichs bzw. Scheitern der Verhandlungen in der Einigungsstelle

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

Am 15. September 2015,

um 19:00 Uhr,

in den Räumen des DGB-Rechtsschutzes,
Genthiner Straße 35, 10785 Berlin

wird zum Thema

Unterlassungsanspruch des Betriebsrates bei der Durchführung von Betriebsänderungen vor Abschluss eines Interessenausgleichs bzw. Scheitern der Verhandlungen in der Einigungsstelle

Dr. Gerhard Binkert
(Präsident des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg a. D.) referieren .

Es sollen u.a. folgende Fragen diskutiert werden:

  • In welchen Fallkonstellationen ist der Unterlassungsanspruch denkbar?
  • Was spricht für seine Existenz, was dagegen?
  • Spielt in diesem Zusammenhang die EU-Anhörungsrichtlinie eine Rolle?
  • Hat der Unterlassungsan­spruch in Berlin bzw. Brandenburg eine Zukunft?
  • Hat er seine besten Zeiten bereits über­ lebt?

Es sollen die Grenzen und die Reichweite des Unterlassungsanspruchs und die Ent­wicklung der  Rechtsprechung  diskutiert werden.

Wir freuen uns wieder über Ihr/Euer zahlreiches Erscheinen und eine lebhafte Auseinan­dersetzung über die Themen, die hoffentlich allen Praktikern bei ihrer Arbeit helfen kann.

Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. (VDJ)

DGB Rechtsschutz GmbH - Berlin

ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Landesbezirk Berlin-Brandenburg

IG Metall - Verwaltungsstelle Berlin

Den Einladungsflyer hier zum Download

Vorankündigung:

Am  17.11.2015 um 19:00 Uhr referieren  Frau Beate Jäger vom Integ­rationsamt  Berlin  zum  Thema  "Leistungen  und  Hilfsmöglichkeiten  der Integrationsäm­ter" und die Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht  Berlin-Brandenburg  Frau Dr. Andrea Baer zu ausgewählten  arbeitsrechtlichen Aspekten aus dem materiellen  Schwer­behindertenrecht (u.a. Beschäftigungsanspruch, Annahmeverzug, Kündigungsschutz) und  damit zusammen  hängenden  prozessrechtlichen  Fragen  (u. a. Darlegungs-  und  Be­weislast, richtige Antragstellung) .