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FAQ Arbeitnehmerfreizügigkeit
Ausdruck am 18.05.13

Fragen & Antworten: Arbeitnehmerfreizügigkeit

Was bedeutet die vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit für Arbeitnehmer?

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit erlaubt jedem EU-Bürger, eine Beschäftigung in jedem anderen Mitgliedstaat zu den dortigen rechtlichen Bedingungen aufzunehmen. Er ist dabei den dortigen inländischen Arbeitnehmern gleichgestellt.

Welche Möglichkeiten der Entsendung von Arbeitnehmern aus einem EU-Land in ein anderes bestehen?

Monteure: Sie erbringen eine bestimmte Arbeit im Rahmen eines Vertrages zwischen dem Leistungsersteller und –empfänger, beispielsweise das Aufstellen einer von ihrem Arbeitgeber an einen deutschen Kunden gelieferten Maschine.

Konzerninterner Austausch: Ein Arbeitnehmer arbeitet „grenzüberschreitend“ in einem anderen Konzernteil des Unternehmens, mit dem sein Arbeitsvertrag besteht.

Leiharbeitnehmer: Ein Arbeitnehmer kann in ein anderes Mitgliedsland entsendet werden, um im Rahmen eines Leiharbeitsverhältnisses zu arbeiten.

Was gilt für EU-Bürger, die in ihrer Heimat wohnen bleiben und von ihrem Unternehmen in einen anderen Mitgliedsstaat entsendet werden?

Diese Arbeitnehmer bleiben beschäftigt zu den Löhnen und Arbeitsbedingungen des Herkunftslandes. In den Branchen in denen Mindestlöhne oder weitere allgemeinverbindliche Tarifverträge nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz bestehen, gelten diese auch für entsandte Arbeitnehmer. Zudem gelten besondere Vorschriften bei der Sozialversicherung.

Was gilt für EU-Bürger, die bei einem Arbeitgeber aus Deutschland beschäftigt sind?

Für Bürger der EU, die bei einem Arbeitgeber in Deutschland beschäftigt sind, gelten die Bestimmungen des deutschen Arbeitsrechts.

Was regelt das Entsendegesetz?

Das Gesetz verpflichtet sowohl Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland, als auch Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigen, zur Einhaltung gesetzlicher und in bestimmten Branchen allgemeinverbindlich tarifvertraglich geregelter Arbeitsbedingungen. Das Entsendegesetz definiert für diese Branchen Mindeststandards für Arbeitsbedingungen. Dabei geht es insbesondere um Lohn (Mindestlohn), Urlaubsanspruch, Höchstarbeits- und Mindestruhezeiten, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Schutzmaßnahmen für Schwangere und Jugendliche, Bedingungen für die Überlassung von Arbeitskräften und Regeln für die Gleichbehandlung von Männern und Frauen.

Wen schützt das Entsendegesetz?

Das Entsendegesetz hat die Möglichkeit geschaffen, in einigen wenigen Branchen tarifliche Mindestarbeitsbedingungen zu vereinbaren und für allgemeinverbindlich zu erklären. Das heißt: Für alle Betriebe dieser Branchen, auch aus dem Ausland, die Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden, sind diese Mindestarbeitsbedingungen verbindlich.

Welche Mindestlöhne garantiert das Entsendegesetz?

Die im Folgenden aufgeführten Entgelte haben den Stand Mai 2011. In einigen Branchen wird es gestaffelte Erhöhungen geben. Einzelheiten unter www.zoll.de

Gebäudereinigung | Innen und Unterhaltsreinigung

West mit Berlin 8,55 Euro

Ost 7,00 Euro

Gebäudereinigung | Glas- und Fassadenreinigung

West mit Berlin 11,33 Euro

Ost 8,88 Euro

Maler und Lackiererhandwerk (in Klammern ab 01.07.2011)

West mit Berlin

Ungelernte 9,50 Euro (9,75 Euro)

Gelernte 11,50 Euro (11,75 Euro)

Ost

Gelernte und Ungelernte 9,50 Euro (9,75 Euro)

Elektrohandwerk

West mit Berlin 9,70 Euro

Ost 8,40 Euro

Abfallwirtschaft (einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst)

West und Ost 8,24 Euro

Bauhauptgewerbe

Ungelernte Arbeitnehmer West und Berlin 10,90 Euro (ab 01.07.2011: 11,00 Euro)

Ungelernte/gelernte Arbeitnehmer Ost 9,50 Euro (ab 01.07.2011: 9,75 Euro)

Gelernte Arbeitnehmer West 12,95 Euro (ab 01.07.2011: 13,00 Euro)

Gelernte Arbeitnehmer Berlin 12,75 Euro (ab 01.07.2011: 12,85 Euro)

Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft

West 7,80 Euro

Ost mit Berlin 6,75 Euro

Dachdecker

Ost und West 10,80 Euro

Pflegebetriebe

West mit Berlin 8,50 Euro

Ost 7,50 Euro

Wach- und Sicherheitsgewerbe (ab 01.06.2011)

Baden-Württemberg 8,60 Euro

Bayern 8,14 Euro

Bremen 7,16 Euro

Hamburg 7,12 Euro

Hessen 7,50 Euro

Niedersachsen 7,26 Euro

NRW 7,95 Euro

restliche Bundesländer 6,53 Euro

Es liegen weitere Mindestlohntarifverträge vor – in den Branchen Aus- und Weiterbildung, Forstliche Dienstleister sowie Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk. Diese sind aber noch nicht für allgemeinverbindlich erklärt worden.

Gibt es einen gesetzlich geregelten Mindestlohn für Leiharbeitnehmer?

Der Bundestag hat am 24. März 2011 einen bundesweit gültigen einheitlichen Mindestlohn für die Leiharbeitsbranche beschlossen: 6,89 Euro in Ostdeutschland und 7,79 Euro in Westdeutschland.

Was kritisieren die Gewerkschaften an den derzeitigen Regelungen zum Mindestlohn?

Die Gewerkschaften befürchten Lohndumping besonders in den von dem Entsendegesetz bisher nicht erfassten Branchen. Deshalb fordern sie einen gesetzlichen Mindestlohn für alle Branchen.

Was ist mit „Werkvertragsarbeitnehmern“?

Die Vorschriften zur Bezahlung von entsendeten Beschäftigten im Rahmen von Werkvertragsabkommen sind nicht mehr gültig. Da rechtzeitig vor dem Stichtag der Arbeitnehmerfreizügigkeit für die Leiharbeit ein Mindestlohn gesetzlich festgelegt wurde, besteht die Gefahr, dass die Unternehmen anstelle von Leiharbeitnehmern wesentlich schlechter bezahlte Arbeitskräfte per Werkvertrag einsetzen. Hier klafft eine Gesetzeslücke, die durch grenzüberschreitende Dienstleistungen ausgenutzt werden kann.