Fragen & Antworten: Arbeitnehmerfreizügigkeit
Was bedeutet die vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit für Arbeitnehmer?
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit erlaubt jedem EU-Bürger, eine Beschäftigung in jedem anderen Mitgliedstaat zu den dortigen rechtlichen Bedingungen aufzunehmen. Er ist dabei den dortigen inländischen Arbeitnehmern gleichgestellt.
Welche Möglichkeiten der Entsendung von Arbeitnehmern aus einem EU-Land in ein anderes bestehen?
Monteure: Sie erbringen eine bestimmte Arbeit im Rahmen eines Vertrages zwischen dem Leistungsersteller und –empfänger, beispielsweise das Aufstellen einer von ihrem Arbeitgeber an einen deutschen Kunden gelieferten Maschine.
Konzerninterner Austausch: Ein Arbeitnehmer arbeitet „grenzüberschreitend“ in einem anderen Konzernteil des Unternehmens, mit dem sein Arbeitsvertrag besteht.
Leiharbeitnehmer: Ein Arbeitnehmer kann in ein anderes Mitgliedsland entsendet werden, um im Rahmen eines Leiharbeitsverhältnisses zu arbeiten.
Was gilt für EU-Bürger, die in ihrer Heimat wohnen bleiben und von ihrem Unternehmen in einen anderen Mitgliedsstaat entsendet werden?
Diese Arbeitnehmer bleiben beschäftigt zu den Löhnen und Arbeitsbedingungen des Herkunftslandes. In den Branchen in denen Mindestlöhne oder weitere allgemeinverbindliche Tarifverträge nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz bestehen, gelten diese auch für entsandte Arbeitnehmer. Zudem gelten besondere Vorschriften bei der Sozialversicherung.
Was gilt für EU-Bürger, die bei einem Arbeitgeber aus Deutschland beschäftigt sind?
Für Bürger der EU, die bei einem Arbeitgeber in Deutschland beschäftigt sind, gelten die Bestimmungen des deutschen Arbeitsrechts.
Was regelt das Entsendegesetz?
Das Gesetz verpflichtet sowohl Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland, als auch Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigen, zur Einhaltung gesetzlicher und in bestimmten Branchen allgemeinverbindlich tarifvertraglich geregelter Arbeitsbedingungen. Das Entsendegesetz definiert für diese Branchen Mindeststandards für Arbeitsbedingungen. Dabei geht es insbesondere um Lohn (Mindestlohn), Urlaubsanspruch, Höchstarbeits- und Mindestruhezeiten, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Schutzmaßnahmen für Schwangere und Jugendliche, Bedingungen für die Überlassung von Arbeitskräften und Regeln für die Gleichbehandlung von Männern und Frauen.
Wen schützt das Entsendegesetz?
Das Entsendegesetz hat die Möglichkeit geschaffen, in einigen wenigen Branchen tarifliche Mindestarbeitsbedingungen zu vereinbaren und für allgemeinverbindlich zu erklären. Das heißt: Für alle Betriebe dieser Branchen, auch aus dem Ausland, die Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden, sind diese Mindestarbeitsbedingungen verbindlich.
Welche Mindestlöhne garantiert das Entsendegesetz?
Die im Folgenden aufgeführten Entgelte haben den Stand Mai 2011. In einigen Branchen wird es gestaffelte Erhöhungen geben. Einzelheiten unter www.zoll.de
Gebäudereinigung | Innen und Unterhaltsreinigung
West mit Berlin 8,55 Euro
Ost 7,00 Euro
Gebäudereinigung | Glas- und Fassadenreinigung
West mit Berlin 11,33 Euro
Ost 8,88 Euro
Maler und Lackiererhandwerk (in Klammern ab 01.07.2011)
West mit Berlin
Ungelernte 9,50 Euro (9,75 Euro)
Gelernte 11,50 Euro (11,75 Euro)
Ost
Gelernte und Ungelernte 9,50 Euro (9,75 Euro)
Elektrohandwerk
West mit Berlin 9,70 Euro
Ost 8,40 Euro
Abfallwirtschaft (einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst)
West und Ost 8,24 Euro
Bauhauptgewerbe
Ungelernte Arbeitnehmer West und Berlin 10,90 Euro (ab 01.07.2011: 11,00 Euro)
Ungelernte/gelernte Arbeitnehmer Ost 9,50 Euro (ab 01.07.2011: 9,75 Euro)
Gelernte Arbeitnehmer West 12,95 Euro (ab 01.07.2011: 13,00 Euro)
Gelernte Arbeitnehmer Berlin 12,75 Euro (ab 01.07.2011: 12,85 Euro)
Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft
West 7,80 Euro
Ost mit Berlin 6,75 Euro
Dachdecker
Ost und West 10,80 Euro
Pflegebetriebe
West mit Berlin 8,50 Euro
Ost 7,50 Euro
Wach- und Sicherheitsgewerbe (ab 01.06.2011)
Baden-Württemberg 8,60 Euro
Bayern 8,14 Euro
Bremen 7,16 Euro
Hamburg 7,12 Euro
Hessen 7,50 Euro
Niedersachsen 7,26 Euro
NRW 7,95 Euro
restliche Bundesländer 6,53 Euro
Es liegen weitere Mindestlohntarifverträge vor – in den Branchen Aus- und Weiterbildung, Forstliche Dienstleister sowie Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk. Diese sind aber noch nicht für allgemeinverbindlich erklärt worden.
Gibt es einen gesetzlich geregelten Mindestlohn für Leiharbeitnehmer?
Der Bundestag hat am 24. März 2011 einen bundesweit gültigen einheitlichen Mindestlohn für die Leiharbeitsbranche beschlossen: 6,89 Euro in Ostdeutschland und 7,79 Euro in Westdeutschland.
Was kritisieren die Gewerkschaften an den derzeitigen Regelungen zum Mindestlohn?
Die Gewerkschaften befürchten Lohndumping besonders in den von dem Entsendegesetz bisher nicht erfassten Branchen. Deshalb fordern sie einen gesetzlichen Mindestlohn für alle Branchen.
Was ist mit „Werkvertragsarbeitnehmern“?
Die Vorschriften zur Bezahlung von entsendeten Beschäftigten im Rahmen von Werkvertragsabkommen sind nicht mehr gültig. Da rechtzeitig vor dem Stichtag der Arbeitnehmerfreizügigkeit für die Leiharbeit ein Mindestlohn gesetzlich festgelegt wurde, besteht die Gefahr, dass die Unternehmen anstelle von Leiharbeitnehmern wesentlich schlechter bezahlte Arbeitskräfte per Werkvertrag einsetzen. Hier klafft eine Gesetzeslücke, die durch grenzüberschreitende Dienstleistungen ausgenutzt werden kann.



