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Keine Vertragsstrafe möglich bei Vereinbarungen Betriebsrat – Arbeitgeber
Ausdruck am 04.02.12

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Keine Vertragsstrafe möglich bei Vereinbarungen Betriebsrat – Arbeitgeber

Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat bezüglich der Zahlung einer Vertragsstrafe durch den Arbeitgeber im Falle der Verletzung von Mitbestimmungsrechten sind nicht rechtens. Das Bundesarbeitsgericht begründete dies mit der mangelnden Vermögensfähigkeit des Betriebsrates.
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 29. September 2004, Az. 1 ABR 30/03