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Betriebsratsunterrichtung bei Bewerbungsgesprächen
Ausdruck am 04.02.12

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Betriebsratsunterrichtung bei Bewerbungsgesprächen

Hat sich ein Arbeitgeber zu einem Frauenförderplan verpflichtet, muss er vor jeder Einstellung den Betriebsrat unterrichten. Wenn für die Auswahlentscheidung die Vorstellungsgespräche mit den Bewerbern ausschlaggebend waren, gehört auch eine Mitteilung über den Gesprächsinhalt zu dieser Auskunftspflicht, so das Bundesarbeitsgericht. Der betreffende Arbeitgeber hatte sich verpflichtet, bei gleicher Eignung Frauen bei der Einstellung den Vorrang zu geben, um ihren Anteil in den Bereichen zu erhöhen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Der Arbeitgeber hatte zwei Frauen und sieben Männer zu Vorstellungsgesprächen geladen und danach erklärt, ein männlicher Bewerber habe die Auswahlkriterien am besten erfüllt. Die Mitteilung an den Betriebsrat enthielt keine Angaben über die Gespräche mit den anderen Bewerbern – für das BAG eine nicht ausreichende Unterrichtung des Betriebsrats.
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 28. Juni 2005, Az. 1 ABR 26/04