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Keine Kostenerstattung für Teilnahme der Betriebsratsvorsitzenden an einem Rhetorik-Seminar / fehlende Erforderlichkeit
Ausdruck am 04.02.12

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Keine Kostenerstattung für Teilnahme der Betriebsratsvorsitzenden an einem Rhetorik-Seminar / fehlende Erforderlichkeit

Seminare zu den Themen Kommunikation oder Gesprächs- und Verhandlungsführung können grundsätzlich für die tägliche Betriebsratsarbeit erforderlich sein.

Handelt es sich jedoch nicht um ein Grundlagenseminar, muss erläutert werden, warum der Betriebsrat nur dann seine gesetzlichen Aufgaben sachgerecht wahrnehmen kann, wenn das Mitglied zu dieser speziellen Schulung geschickt wird. Es muss auch dargelegt werden, warum es notwendig ist, gerade dieses Betriebsratsmitglied zur Seminarteilnahme auszuwählen. Das entsandte Mitglied muss eine herausgehobene Stellung im Gremium einnehmen.

Verfügt eine langjährige Betriebsratsvorsitzende unstreitig über ausreichende Kommunikationsfähigkeiten, ist die Teilnahme an einer Rhetorik-Schulung nicht erforderlich – im Sinne des § 37 Abs. 6 S 1 BetrVG. Es ist auch dann nicht notwendig, selbst wenn sie noch nie ein Seminar besucht hat, in der die rhetorischen Fähigkeiten überprüft und verbessert werden sollen.

Landesarbeitsgericht Hamm am 14. August 2009, Az.: 10 TaBV 193/08