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Erforderlichkeit einer Betriebsratsschulung
Eine Schulung für Betriebsratsvorsitzende, deren Stellvertreter oder auch Ausschussmitglieder zum Thema „Kompetent Führen - Training für Betriebsräte mit Leitungsaufgaben“ kann erforderlich sein im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG.
Es muss jedoch vom Betriebsrat begründet werden, warum gerade das zur Schulung entsandte Betriebsratsmitglied der dort vermittelten Kenntnisse bedarf, damit der Betriebsrat seine gesetzlichen Aufgaben sach- und fachgerecht wahrnehmen kann.
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein am 22. Juli 2009 , Az.: 3 TaBV 13/09



